Öffnungsklauseln in GmbH-Satzungen
Benedikt Bangen
Broschiertes Buch

Öffnungsklauseln in GmbH-Satzungen

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Unter Öffnungsklauseln werden Satzungsregelungen verstanden, die die Gesellschafter dazu ermächtigen, durch einfachen Gesellschafterbeschluss (Ausnutzungsbeschluss) im Einzelfall von einer bestimmten Satzungsregelung abzuweichen. In GmbH-Satzungen können Öffnungsklauseln unterschiedliche Satzungsbestandteile, wie z.B. die Gewinnverteilung oder den fakultativen Aufsichtsrat betreffen. Öffnungsklauseln bewirken nach Ansicht des Autors, dass Ausnutzungsbeschlüsse keine Satzungsänderungen, -verletzungen oder -durchbrechungen darstellen. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit dieser Wirkung...