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Nicht objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigungen
Broschiertes Buch

Nicht objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigungen

Ein Grundproblem des öffentlichen und privaten Versicherungsrechts sowie des Haftpflichtrechts. Tagungsband der 6. Freiburger Sozialrechtstage

Hrsg. v. Erwin Murer
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Sozial- und Privatversicherer sowie Haftpflichtige sind in der Regel nur dann zu Leistungen für Personenschäden verpflichtet, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: Krankheit oder Unfall als medizinische Ursache; Heilkosten, Erwerbsunfähigkeit und dergleichen als wirtschaftliche Wirkung; ein Kausalzusammenhang zwischen diesen beiden Elementen. In- und ausländische Fachleute aus Medizin und Recht nahmen an den 6. Freiburger Sozialrechtstagen vom September 2006 das in der Diskussion bisher vernachlässigte medizinische Element unter die Lupe. In der Tat bilden diffuse, nicht objek...