Nachträgliche Anordnung stationärer therapeutischer Massnahmen. Eine Auseinandersetzung mit Art. 65 Abs. 1 StGB.

Nachträgliche Anordnung stationärer therapeutischer Massnahmen. Eine Auseinandersetzung mit Art. 65 Abs. 1 StGB.

Versandkostenfrei!
Nicht lieferbar