
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch. In sieben Bänden und einem Ergänzungsband. Herausgegeben von Prof. Dr. Karsten Schmidt
Band 5: Viertes Buch. Handelsgeschäfte. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften §§ 343-372, Recht des Zahlungsverkehrs, Effekten- und Depotgeschäft, FactÜ
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Für Bibliotheken gilt eine besondere Bezugsregelung. Bei Abnahme von weniger als 10 Gesamtwerken ist der Einzelbezug generell ausgeschlossen.Bei einer Abnahme von 10 Gesamtwerken können zusätzlich bis zu maximal 20 Einzelbände nachbezogen werden. Bei mehr als 10 Gesamtabnahmen können entsprechend Einzelbände im Verhältnis 1:2 bezogen werden.Zum Gesamtwerk: Diesen neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich 7 Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematisc...
Für Bibliotheken gilt eine besondere Bezugsregelung. Bei Abnahme von weniger als 10 Gesamtwerken ist der Einzelbezug generell ausgeschlossen.
Bei einer Abnahme von 10 Gesamtwerken können zusätzlich bis zu maximal 20 Einzelbände nachbezogen werden. Bei mehr als 10 Gesamtabnahmen können entsprechend Einzelbände im Verhältnis 1:2 bezogen werden.
Zum Gesamtwerk:
Diesen neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich 7 Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z. B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.
Der Kommentar orientiert sich in der Gestaltung am Münchener Kommentar zum BGB.
Als Herausgeber und Garant für hohe fachliche Qualität konnten Prof. Dr. Karsten Schmidt und Prof. Dr. Jürgen Basedow gewonnen werden.
Sie sind der gesamten Fachwelt durch zahlreiche Publikationen zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zum Zivilrecht bestens bekannt und mit C. H. Beck durch diverse Projekte verbunden.
Zu Band 5:
In Band 5 des Münchener Kommentars zum HGB werden die wichtigsten Vorschriften über Handelsgeschäfte kommentiert. Die zahlreichen Details werden nicht nur aneinandergereiht, sondern auch systematisch aufgearbeitet. Dies ist insbesondere in den Bereichen notwendig, in denen detaillierte Rechtsprechung vorhanden ist, die geradezu zu einer gewissen Systematisierung drängt.
Auch ist der Bereich der §§ 343 ff. von den Reformen im Handelsrecht nicht verschont geblieben. Sowohl das Handelsrechtsreformgesetz als auch das Transportrechtsreformgesetz haben Änderungen gebracht, die selbstverständlich berücksichtigt sind.
Im Rahmen des § 361 über Maß, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen wird ausführlich auf den Euro eingegangen.
Band 5 enthält ferner eine Darstellung des Rechts des Zahlungsverkehrs. Hier werden Fragen zum Giroverhältnis, Überweisungsverkehr, Lastschriftverkehr, Scheckverkehr, ec-Karten-Verfahren, Zahlungsmittel Kreditkarte, Reisescheck, Akkreditiv, Dokumenteninkasso sowie zur Bankgarantie behandelt. Weitere Abschnitte sind dem Depotrecht sowie dem Effektengeschäft gewidmet. Den Abschluß des Bandes bildet eine Kommentierung zum Ottawa-Übereinkommen über internationales Factoring.
Bei einer Abnahme von 10 Gesamtwerken können zusätzlich bis zu maximal 20 Einzelbände nachbezogen werden. Bei mehr als 10 Gesamtabnahmen können entsprechend Einzelbände im Verhältnis 1:2 bezogen werden.
Zum Gesamtwerk:
Diesen neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich 7 Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z. B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.
Der Kommentar orientiert sich in der Gestaltung am Münchener Kommentar zum BGB.
Als Herausgeber und Garant für hohe fachliche Qualität konnten Prof. Dr. Karsten Schmidt und Prof. Dr. Jürgen Basedow gewonnen werden.
Sie sind der gesamten Fachwelt durch zahlreiche Publikationen zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zum Zivilrecht bestens bekannt und mit C. H. Beck durch diverse Projekte verbunden.
Zu Band 5:
In Band 5 des Münchener Kommentars zum HGB werden die wichtigsten Vorschriften über Handelsgeschäfte kommentiert. Die zahlreichen Details werden nicht nur aneinandergereiht, sondern auch systematisch aufgearbeitet. Dies ist insbesondere in den Bereichen notwendig, in denen detaillierte Rechtsprechung vorhanden ist, die geradezu zu einer gewissen Systematisierung drängt.
Auch ist der Bereich der §§ 343 ff. von den Reformen im Handelsrecht nicht verschont geblieben. Sowohl das Handelsrechtsreformgesetz als auch das Transportrechtsreformgesetz haben Änderungen gebracht, die selbstverständlich berücksichtigt sind.
Im Rahmen des § 361 über Maß, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen wird ausführlich auf den Euro eingegangen.
Band 5 enthält ferner eine Darstellung des Rechts des Zahlungsverkehrs. Hier werden Fragen zum Giroverhältnis, Überweisungsverkehr, Lastschriftverkehr, Scheckverkehr, ec-Karten-Verfahren, Zahlungsmittel Kreditkarte, Reisescheck, Akkreditiv, Dokumenteninkasso sowie zur Bankgarantie behandelt. Weitere Abschnitte sind dem Depotrecht sowie dem Effektengeschäft gewidmet. Den Abschluß des Bandes bildet eine Kommentierung zum Ottawa-Übereinkommen über internationales Factoring.