Klassiker häufig die Organismusmetapher verwendet. Durkheims Kategorie der organischen Solidarität knüpft an die Tradition des organologischen Denkens an, das den funktionalen Beitrag jedes Gesellschaftsmitglieds zum Zusammenspiel des Ganzen betont und insofern das ideale Bild einer Gleichheit in der Abhängigkeit erzeugt. Tönnies' Begriff der Gemeinschaft greift eher das paulinische Erbe auf. In Lüdemanns Worten wird bei ihm "einerseits der pneumatische Leib Christi zur biologisch verstandenen Blutsgemeinschaft umgedeutet", andererseits gewinne dieses Blut der Verwandtschaft seinerseits "quasi-pneumatische Qualität". So unterschiedlich die Erscheinungsformen des organologischen Denkens in der Soziologie sind, vor Lüdemanns Augen finden sie keine Gnade. Stets laufe die Organismusmetapher darauf hinaus, "einen real existierenden Konflikt durch das Bild einer hypostasierten Einheit zu überblenden". Gegen das organologische Denken bietet Lüdemann eine kaum weniger traditionsbeladene Begründungsfigur auf. Ihre Sympathie gehört der Metapher des Gesellschaftsvertrags, die sie exemplarisch in der Philosophie Hobbes' am Werk sieht.
Hier stockt der Leser. Sollte ausgerechnet dem Schöpfer des "Leviathan" der Rückgriff auf organologische Metaphern so fern gelegen haben, wie Lüdemanns Gegenüberstellung suggeriert? Ein Blick auf das berühmte Titelkupfer der Erstausgabe - es zeigt das Bild eines erhabenen Menschen, der aus Einzelkörpern zusammengesetzt ist - beweist das Gegenteil. Vor allem ist die Rigorosität, mit der Hobbes das Anliegen der Herstellung und Bewahrung politischer Einheit verfolgt, in der Geschichte des politischen Denkens einzigartig. Während die herkömmlichen organologischen Modelle eine Abhängigkeit aller Glieder des Gesellschaftskörpers voneinander annehmen, vertritt Hobbes eine auf dem Gedanken der Absorption beruhende Repräsentationslehre. Danach ist es nur der Souverän, der - von den Vertragschließenden mit uneingeschränkter Vollmacht ausgestattet - die politische Einheit verkörpert. Für den Versuch, die Metapher des Gesellschaftsvertrags gegen das organologische Denken auszuspielen, ist Hobbes ein schlechter Gewährsmann.
Zu Recht betont die Autorin, daß die Vertragsmetaphorik ihre suggestive Kraft erst vor einer Naturzustandsschilderung entfaltet, in der - Agamben läßt grüßen - jeder "Souverän und homo sacer" jedes anderen sei. Setzt nicht das organologische Denken demgegenüber auf die Verdrängung der ursprünglichen Konflikthaftigkeit des menschlichen Zusammenlebens zugunsten der Beschwörung einer prästabilierten Harmonie? Dementiert diese Metaphorik sich nicht selber dadurch, "daß sie überhaupt erst und nur deswegen aufgeboten werden muß, wenn und weil das politische Gemeinwesen, anders als der Organismus, permanent von seiner eigenen Spaltung und Teilung bedroht ist"?
So zu argumentieren heißt, die Verletzlichkeit aller Organismen außer acht zu lassen und dadurch die organologische Metaphorik zu halbieren. So wie der Vertrag den Naturzustand bannen soll, muß das Leben sich gegen die Drohung des Todes behaupten. Das Schreckensbild der Auflösung rumort im organologischen Denken nicht weniger heftig als in den Vertragstheorien. Lüdemanns erster Angriff auf die Organismusmetapher schlägt fehl.
Die Verfasserin hat einen zweiten Pfeil im Köcher ihrer Vorwürfe. Wer die Gesellschaft als Organismus auffasse, der betrachte sie als eine Art von Naturzusammenhang. Damit überspringe er nicht nur "Kontingenz und Anomie als Existenzbedingungen moderner Gesellschaften". Er könne auch die Standortgebundenheit seiner eigenen Deutung und die Berechtigung alternativer Lesarten nicht mehr angemessen reflektieren. Konkurrierende Auffassungen würden von ihm "nur noch als zu behebende Störung, als aufzuklärender Irrtum der Gesellschaft über ihre wahre Beschaffenheit" wahrgenommen. Demgegenüber habe das Vertragsdenken den Vorteil, "daß es nicht nur die als Vertragsverhältnis entworfene gesellschaftliche Totalität, sondern auch diesen Entwurf selbst als Konstruktion herausstellt". An dieser Stelle befallen den Leser erneut Zweifel.
Die Wissenschaftstheorie hält uns dazu an, zwischen der Entscheidung zur Einnahme einer bestimmten Untersuchungsperspektive und der anschließenden Durchführung der betreffenden Untersuchung zu unterscheiden. Wer ein Phänomen nach Maßgabe eines Deutungsschemas analysiert, der ist nicht daran gehindert, seine Entscheidung zugunsten dieses Deutungsschemas als kontingent anzusehen. Derjenige, der sich zur Deutung sozialer Gebilde einer organologischen Diktion bedient, legt sich deshalb ebensowenig wie sein vertragstheoretischer Kontrahent auf die Behauptung fest, daß dies die einzige Sichtweise sei.
Begründungstheoretisch unbedenklich werden Lüdemanns Ausführungen erst, wenn man sie abschwächt. Demnach wirft die Verfasserin den Verwendern einer organologischen Metaphorik nur vor, sich im Bilderstreit mit den Vertragstheoretikern einen unfairen Vorteil zu erschleichen. Während die Vertragstheoretiker die Kontingenz ihrer Konstruktionen einräumten, reklamierten die organologischen Denker für ihre Konzeptionen ein Gewicht, das dem von Naturgesetzen nahekomme. Aber welcher Gesellschaftstheoretiker erhebt heute einen derartigen Anspruch? Solche Ambitionen zu kritisieren ist so überflüssig, wie zu beweisen, daß die Erde eine Kugel ist.
Lüdemanns Versuch, die Leistungsfähigkeit der Vertragsmetapher nachzuweisen, scheitert daran, daß diese Metapher der Komplexität sozialer Gebilde unterlegen ist. Es ist leicht gesagt, daß sich ein adäquater Begriff von Gemeinschaft "heute nur noch gewinnen läßt, wenn es gelingt, das Denken der Gemeinschaft von allen holistischen Konnotationen, von jeder Metaphysik imaginärer Ganzheit und Einheit zu befreien". Wer aber mit dem Kompaß der Vertragstheorie in der Hand den Weg ins Freie sucht, verfängt sich rasch in anderem Gestrüpp. Nur kompetente, handlungsfähige Personen können Verträge schließen. Deshalb kommt als Subjekt des Gesellschaftsvertrags nur in Betracht, wer vergesellschaftet ist. Es war wesentlich die Ungereimtheit dieser Konstruktion, die Durkheim zur Verwerfung des Vertragsparadigmas bewogen hat. Mit der realen Macht der Gesellschaft über ihre Angehörigen wird man nicht dadurch fertig, daß man die Abschaffung der Metaphysik dekretiert. So bedeutsam die Erhellung des metaphorischen Untergrundes unseres Denkens ist, sie ersetzt nicht den Kampf mit den Begriffen. Lüdemann hat nur die halbe Arbeit erledigt.
MICHAEL PAWLIK
Susanne Lüdemann: "Metaphern der Gesellschaft". Studien zum soziologischen und politischen Imaginären. Wilhelm Fink Verlag, München 2004. 214 S., br., 26,90 [Euro].
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