Makler- und Bauträgerverordnung
Peter Marcks
Buch mit Leinen-Einband

Makler- und Bauträgerverordnung

mit § 34c GewO, sonstigen einschlägigen Vorschriften und MaBVwV

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Zum WerkDie Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen:- Immobilienmakler,- Darlehensvermittler,- Bauträger und Baubetreuer sowie- Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind.Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie- die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung v...