Lobbyregistergesetz

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Zum WerkDer Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verständnis von Interessenvertretung wird in der Praxis für große Rechtsunsicherheit sorgen. Bei Verbänden aller Art sowie auch Unternehmen und s...