
Landesbauordnung für Baden-Württemberg
mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Feuerungsverordnung, Verfahrensverordnung, Verwaltungsvorschrift Vordrucke, Energieeinsparverordnung-Durchführungsverordnung, Verwaltungsvorschrift Stellplätze, Garagenverordnung, Elektrische Betriebsräume-Verordnung , Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Nachbarrechtsgesetz - Rechtsstand: voraussichtlich 1. Januar 2021
Herausgegeben: Kupfer, Dominik
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Zum WerkDie Textsammlung bietet in handlicher Form allen am Bau Beteiligten eine Zusammenstellung der wichtigsten landesrechtlichen Bestimmungen des Bauordnungsrechts.Die Textsammlung enthält u.a.die Landesbauordnung Baden-Württembergdie Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnungdie Bauprüfverordnungeinschlägige Sonderbauverordnungen, z.B. für Garagen und Feuerungsanlagendas Nachbarrechtsgesetz Baden-WürttembergZur NeuauflageBerücksichtigt sind unter anderem die zahlreichen Änderungen der Landesbauordnung durch das ÄndG v. 18.7.2019. Die LBO-Novelle 2019 dient in erster Li...
Zum WerkDie Textsammlung bietet in handlicher Form allen am Bau Beteiligten eine Zusammenstellung der wichtigsten landesrechtlichen Bestimmungen des Bauordnungsrechts.Die Textsammlung enthält u.a.die Landesbauordnung Baden-Württembergdie Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnungdie Bauprüfverordnungeinschlägige Sonderbauverordnungen, z.B. für Garagen und Feuerungsanlagendas Nachbarrechtsgesetz Baden-WürttembergZur NeuauflageBerücksichtigt sind unter anderem die zahlreichen Änderungen der Landesbauordnung durch das ÄndG v. 18.7.2019. Die LBO-Novelle 2019 dient in erster Linie der erleichterten Schaffung von neuem Wohnraum durch die Reduzierung investitionshindernder bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Änderungen betrafen z.B.die Anforderungen an Aufstockungen zur Schaffung von Wohnraum (§ 35 LBO)die Fahrrad-Stellplatzpflicht (§ 37 LBO)die Kinderspielplatzpflicht (§ 9 LBO)Erleichterungen beim Holzbau (§ 26 LBO)Erleichterungen bei der Wärmedämmung im Gebäudebestand(§ 5 LBO)ZielgruppeFür Baubehörden, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Sachverständige, Bauherren, Rechtsanwaltschaft und die gesamte Bauwirtschaft.