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Kurzkommentar zum liechtensteinischen Stiftungsrecht
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Am 1. April 2009 tritt das total revidierte liechtensteinischen Stiftungsrechts in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind erhebliche Verbesserungen bei der Foundation Governance, wie etwa die Einrichtung einer Stiftungsaufsichtsbehörde für gemeinnützige Stiftungen und Informationsrechte für Begünstigte. Veränderungen gibt es darüber hinaus bei der Gründung der so genannten hinterlegten Stiftungen sowie bei den Treuhandgründungen. Rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Rechts informiert der Kommentar über die neue Rechtslage und ermöglicht zusätzlich den Vergleich mit der alten Rechtsl...