
Kreditgewährung an "Konzern"unternehmen
Eine Untersuchung zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu Kreditnehmereinheiten durch 19 Abs. 2 KWG bei Krediten an bankeigene und bankfremde "Konzerne". Dissertationsschrift
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Gegenstand der Untersuchung ist die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenfassung von Unternehmen und Personen zu "Kreditnehmereinheiten" oder "Risikoeinheiten" ( 19 Abs. 2 KWG). Sie ist für die Kreditwirtschaft durch eine u.a. deutlich geschäftsbegrenzende Wirkung (Einzelkredit, Volumen aller Großkredite) von erheblicher praktischer Bedeutung. Zunächst werden ausführlich die Konsequenzen der Vorschrift ( 10 und 13 bis 18) betrachtet. Kern der Untersuchung ist die Ableitung von auslegungsleitenden Zwecksätzen für die Kreditnehmereinheit und darauf aufbauend das detaillierte Feststellen ...
Gegenstand der Untersuchung ist die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenfassung von Unternehmen und Personen zu "Kreditnehmereinheiten" oder "Risikoeinheiten" ( 19 Abs. 2 KWG). Sie ist für die Kreditwirtschaft durch eine u.a. deutlich geschäftsbegrenzende Wirkung (Einzelkredit, Volumen aller Großkredite) von erheblicher praktischer Bedeutung. Zunächst werden ausführlich die Konsequenzen der Vorschrift ( 10 und 13 bis 18) betrachtet. Kern der Untersuchung ist die Ableitung von auslegungsleitenden Zwecksätzen für die Kreditnehmereinheit und darauf aufbauend das detaillierte Feststellen des materiellen Einzugsbereichs der komplexen Regelung. Sie kommt zu einem deutlich geringeren Zusammenfassungsgrad, als er der gegenwärtigen Aufsichtspraxis entspricht. Ziel der Untersuchung, die die Änderungen der 5. KWG-Novelle einschließt, ist es, der Kreditbearbeitung einschlägige Hilfestellung zu geben.