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Kommentar zur Zulassungsverordnung
für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV), Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten
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Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) eröffnet neue Wege. Es wird nicht nur die niedergelassene Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, MVZ und Psychotherapeuten nachhaltig ändern. Auch für Krankenhäuser und Krankenhausärzte sind diese Änderungen wichtig, da die Sektorengrenzen weitestgehend aufgehoben werden.Damit flexibilisiert sich der Gesundheitsmarkt erheblich und ermöglicht neue Wege in der medizinischen Versorgung. Ärzte erhalten beispielsweise die Möglichkeit, überörtlich tätig zu werden, eine Teilzulassung zu erwerben oder auch sektorenübergreifend stationär und a...
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) eröffnet neue Wege. Es wird nicht nur die niedergelassene Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, MVZ und Psychotherapeuten nachhaltig ändern. Auch für Krankenhäuser und Krankenhausärzte sind diese Änderungen wichtig, da die Sektorengrenzen weitestgehend aufgehoben werden.
Damit flexibilisiert sich der Gesundheitsmarkt erheblich und ermöglicht neue Wege in der medizinischen Versorgung. Ärzte erhalten beispielsweise die Möglichkeit, überörtlich tätig zu werden, eine Teilzulassung zu erwerben oder auch sektorenübergreifend stationär und ambulant tätig zu werden. Selbst eine Kumulierung der Zulassungen in einer Gemeinschaftspraxis zugunsten einer Anstellung ist denkbar. Die Kollisionen zwischen Berufs- und Vertragsarztrecht insbesondere im Hinblick auf medizinische Versorgungszentren werden ebenfalls im Zulassungsrecht beseitigt.
Das jetzt in der 5. Auflage erscheinende Standardwerk von Schallen berücksichtigt bereits all diese Veränderungen im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes in seiner gewohnt hohen Qualität und praktischen Nutzbarkeit.
Es erscheint nunmehr in der Reihe Gesundheitsrecht in der Praxis im Verlag C.F. Müller/ MedizinRecht.de.
Die Änderungen der Gesundheitsreform sowie des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts haben zu unterschiedlichen Liberalisierungen im Gesundheitswesen geführt. So sorgen neue Versorgungsformen für eine höhere Flexibilität in der Leistungserbringung der Ärzte. Allerdings sind die Zulassungsverordnungen für Ärzte und Zahnärzte diesen Liberalisierungen nicht zeitgleich angepasst worden, so dass eine erhöhte Diskrepanz der Normen zu einer Rechtsunsicherheit in der Umsetzung geführt hat.
Das Standardwerk von Schallen berücksichtigt diese Veränderungen im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes und seiner gewohnt hohen Qualität und praktischen Nutzbarkeit.
Damit flexibilisiert sich der Gesundheitsmarkt erheblich und ermöglicht neue Wege in der medizinischen Versorgung. Ärzte erhalten beispielsweise die Möglichkeit, überörtlich tätig zu werden, eine Teilzulassung zu erwerben oder auch sektorenübergreifend stationär und ambulant tätig zu werden. Selbst eine Kumulierung der Zulassungen in einer Gemeinschaftspraxis zugunsten einer Anstellung ist denkbar. Die Kollisionen zwischen Berufs- und Vertragsarztrecht insbesondere im Hinblick auf medizinische Versorgungszentren werden ebenfalls im Zulassungsrecht beseitigt.
Das jetzt in der 5. Auflage erscheinende Standardwerk von Schallen berücksichtigt bereits all diese Veränderungen im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes in seiner gewohnt hohen Qualität und praktischen Nutzbarkeit.
Es erscheint nunmehr in der Reihe Gesundheitsrecht in der Praxis im Verlag C.F. Müller/ MedizinRecht.de.
Die Änderungen der Gesundheitsreform sowie des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts haben zu unterschiedlichen Liberalisierungen im Gesundheitswesen geführt. So sorgen neue Versorgungsformen für eine höhere Flexibilität in der Leistungserbringung der Ärzte. Allerdings sind die Zulassungsverordnungen für Ärzte und Zahnärzte diesen Liberalisierungen nicht zeitgleich angepasst worden, so dass eine erhöhte Diskrepanz der Normen zu einer Rechtsunsicherheit in der Umsetzung geführt hat.
Das Standardwerk von Schallen berücksichtigt diese Veränderungen im Rahmen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes und seiner gewohnt hohen Qualität und praktischen Nutzbarkeit.