
Kölner Kommentar zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Kommentierung und systematische Darstellung
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Mit dem am 1.11.2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde in Deutschland erstmals ein Instrument zur kollektiven Durchsetzung der Ansprüche von geschädigten Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen geschaffen.Es erlaubt bei Klagen von mindestens zehn geschädigten Anlegern, dass in einem Musterverfahren die wichtigsten Tatsachen- und Rechtsfragen mit bindender Wirkung für sämtliche Kläger geklärt werden.Der Kommentar beschränkt sich im Gegensatz zu anderen Werken nicht auf die Kommentierung der prozessualen ...
Mit dem am 1.11.2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde in Deutschland erstmals ein Instrument zur kollektiven Durchsetzung der Ansprüche von geschädigten Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen geschaffen.
Es erlaubt bei Klagen von mindestens zehn geschädigten Anlegern, dass in einem Musterverfahren die wichtigsten Tatsachen- und Rechtsfragen mit bindender Wirkung für sämtliche Kläger geklärt werden.
Der Kommentar beschränkt sich im Gegensatz zu anderen Werken nicht auf die Kommentierung der prozessualen Vorschriften des KapMuG. Es werden in einem zweiten Teil auch die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des Prospekt- und Informationshaftungsrechts systematisch dargestellt, auf deren Grundlage ein Musterfeststellungsantrag gestellt werden kann. Durch diese Verbindung bietet das Werk mit der für die Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht bekannten und bewährten Darstellungstiefe den erforderlichen prozessualen und materiellen Gesamtüberblick, der für die Verfahrensführung nach dem KapMuG erforderlich ist.
Die praktische Bedeutung des KapMuG wird durch die steigende Anzahl der Musterfeststellungsanträge dokumentiert, u.a. in den aus der allgemeinen Presse bekannten Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, Daimler Chrysler AG und EM.TV AG.
Es erlaubt bei Klagen von mindestens zehn geschädigten Anlegern, dass in einem Musterverfahren die wichtigsten Tatsachen- und Rechtsfragen mit bindender Wirkung für sämtliche Kläger geklärt werden.
Der Kommentar beschränkt sich im Gegensatz zu anderen Werken nicht auf die Kommentierung der prozessualen Vorschriften des KapMuG. Es werden in einem zweiten Teil auch die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des Prospekt- und Informationshaftungsrechts systematisch dargestellt, auf deren Grundlage ein Musterfeststellungsantrag gestellt werden kann. Durch diese Verbindung bietet das Werk mit der für die Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht bekannten und bewährten Darstellungstiefe den erforderlichen prozessualen und materiellen Gesamtüberblick, der für die Verfahrensführung nach dem KapMuG erforderlich ist.
Die praktische Bedeutung des KapMuG wird durch die steigende Anzahl der Musterfeststellungsanträge dokumentiert, u.a. in den aus der allgemeinen Presse bekannten Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, Daimler Chrysler AG und EM.TV AG.