
KI-VO
Verordnung über künstliche Intelligenz - - - - Kommentar
Mitarbeit: Andrae, Silvio; Pohle, Jan; Achnitz, Florian; Ammann, Thorsten; Birkert, Clemens; Born, Tobias; Brockhaus Weitz, Caspar; Buckstegge, Svenja; Diehl, Jonathan; Formica-Schiller, Nicole; Grieser,
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Mit der neuen KI-Verordnung (EU) 2024/1689 hat die Europäische Union einen ersten umfassenden Regulierungsansatz für Künstliche Intelligenz geschaffen. Ein Meilenstein im europäischen und internationalen Recht, der nicht nur EU-weit einheitlich Innovationen steuern, sondern auch Rechten der EU-Grundrechtcharta und zentralen demokratischen Prinzipen Geltung verschaffen soll.Der Berliner Kommentar KI-VO nimmt die komplexen neuen Anforderungen systematisch und aus allen dabei ineinandergreifenden rechtlichen, technischen und ethischen Perspektiven in den Blick.- Erläuterungen der neuen Regel...
Mit der neuen KI-Verordnung (EU) 2024/1689 hat die Europäische Union einen ersten umfassenden Regulierungsansatz für Künstliche Intelligenz geschaffen. Ein Meilenstein im europäischen und internationalen Recht, der nicht nur EU-weit einheitlich Innovationen steuern, sondern auch Rechten der EU-Grundrechtcharta und zentralen demokratischen Prinzipen Geltung verschaffen soll.Der Berliner Kommentar KI-VO nimmt die komplexen neuen Anforderungen systematisch und aus allen dabei ineinandergreifenden rechtlichen, technischen und ethischen Perspektiven in den Blick.- Erläuterungen der neuen Regelungen der KI-VO, insbesondere auch der fach- und sprachübergreifend oft verständigungskritischen Begriffsbestimmungen nach Art. 3- Abgrenzungsschwierigkeiten und Bezüge zu bereits bestehenden Rechtsordnungen: vom Produktsicherheitsrecht über die DSGVO bis hin zu den Rechtsakten der digitalen Agenda der EU- Vorbereitungen und Ausblick auf weitere Konkretisierungen durch noch ausstehende delegierteRechtsakte, Leitlinien und harmonisierte Normen Eine erstklassige Orientierungshilfe für Juristinnen und Juristen, (Software-)Entwickler, Compliance-Verantwortliche, Aufsichtsbehörden und alle weiteren Akteure, die jetzt mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der KI-VO betraut sind.