Theresa Reckstadt
Broschiertes Buch

Jugendgerichtshilfe

Aufgaben und Abgrenzung zur allgemeinen Gerichtshilfe im Kontext des JGG

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1. Einleitung Seit Beginn der Jugendgerichtsbewegung wurde gefordert, dem Gericht eine nichtjuristische Institution zur Seite zu stellen , um den besonderen Erfordernissen des täterorientierten Jugendstrafrechts gerecht zu werden. (Trenczek, 2003: 15)Das erste Jugendgerichtshilfegesetz entstand 1923 mit der Begründung, der Staat könne sich gegenüber Jugendlichen die sich geistig und körperlich noch in der Entwicklung befinden, nicht damit begnügen einen Verstoß gegen das Strafgesetz mit Strafe zu belegen. Die bis dahin gängige Praxis, jugendliche Straftäter dem bestehenden Vergeltungs...