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Invalidenversicherung: Prävention, Früherfassung und Integration
Erwin Murer
Gebundenes Buch

Invalidenversicherung: Prävention, Früherfassung und Integration

Kommentar zu den Artikeln 1a, 3a-3c, 6a, 7a-7d,14a des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 19. Juni 1959

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Am 1. Januar 2008 ist die 5. IVG-Revision in Kraft getreten. Kernstück der Revision bilden die Früherfassung sowie die Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen. Sie sind geregelt in Art. 3a - 3c, 6a - 7d und 14a, wobei Art. 6a den für das gesamte Leistungsrecht der IV geltenden Datenschutz zum Gegenstand hat. Diese Bestimmungen sind es, die hier kommentiert werden. Zusätzlich kommt Art.1a zur Sprache, weil die neuen Instrumente dem Grundsatz der Eingliederung statt Rente zum Durchbruch verhelfen wollen. Das neue Recht sieht teilweise höchst ungewohnte Lösungen vor. Ausserdem fehlt ...