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Interessenkonflikte im Aufsichtsrat bei Mehrfachmandaten im faktischen Aktienkonzern
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Der Aufsichtsrat ist Adressat zahlreicher Appelle, insbesondere fordern§ 100 Abs. 5 AktG und Ziff. 5.4.2 DCGK die Unabhängigkeit eines Teilsseiner Mitglieder. In Anlehnung an das monistische Board-Modell desangloamerikanischen Unternehmensrechts soll Unabhängigkeit dieGrundvoraussetzung einer funktionierenden Kontrolle der Unternehmensleitungsein. Für den Aufsichtsrat bedeutet dies einen Paradigmenwechselvon seiner Repräsentationsfunktion hin zu einer neutralen Kontrollaufgabe. Ein solches Unabhängigkeitsverständnis hat elementareKonsequenzen für den faktischen Aktienkonzern. Dort dien...
Der Aufsichtsrat ist Adressat zahlreicher Appelle, insbesondere fordern§ 100 Abs. 5 AktG und Ziff. 5.4.2 DCGK die Unabhängigkeit eines Teilsseiner Mitglieder. In Anlehnung an das monistische Board-Modell desangloamerikanischen Unternehmensrechts soll Unabhängigkeit dieGrundvoraussetzung einer funktionierenden Kontrolle der Unternehmensleitungsein. Für den Aufsichtsrat bedeutet dies einen Paradigmenwechselvon seiner Repräsentationsfunktion hin zu einer neutralen Kontrollaufgabe. Ein solches Unabhängigkeitsverständnis hat elementareKonsequenzen für den faktischen Aktienkonzern. Dort dient diestrategische Besetzung des Aufsichtsrats als Hauptinstrument zur Konzernleitung.Insofern stellt sich die Frage, ob Aufsichtsratsmandate inverbundenen Unternehmen weiterhin ein zulässiges Mittel zur Konzernleitungdarstellen. Die Antwort hängt davon ab, welche Interessenkonfliktedurch Mehrfachmandate im Konzern entstehen und wie diesezu lösen sind.