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Interessenkonflikte im Aufsichtsrat bei Mehrfachmandaten im faktischen Aktienkonzern

Interessenkonflikte im Aufsichtsrat bei Mehrfachmandaten im faktischen Aktienkonzern

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Der Aufsichtsrat ist Adressat zahlreicher Appelle, insbesondere fordern§ 100 Abs. 5 AktG und Ziff. 5.4.2 DCGK die Unabhängigkeit eines Teilsseiner Mitglieder. In Anlehnung an das monistische Board-Modell desangloamerikanischen Unternehmensrechts soll Unabhängigkeit dieGrundvoraussetzung einer funktionierenden Kontrolle der Unternehmensleitungsein. Für den Aufsichtsrat bedeutet dies einen Paradigmenwechselvon seiner Repräsentationsfunktion hin zu einer neutralen Kontrollaufgabe. Ein solches Unabhängigkeitsverständnis hat elementareKonsequenzen für den faktischen Aktienkonzern. Dort dien...