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Infektionsschutzgesetz, Kommentar
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Das Bundes-Seuchengesetz wurde im Januar 2001) vom Infektionsschutzgesetz abgelöst. Das Gesetz soll den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten sicherstellen. Es regelt u.a. die Meldepflicht bestimmter Krankheiten, die Durchführung von Impf- oder Entwesungsaktionen, benennt die Aufgaben von Gesundheitsämtern usw.Der Autor arbeitete auf Landesebene an diesem Bundesgesetz mit und kann dadurch als "Indsider" eine kompetente Kommentierung abgeben, die den Benutzern den Umgang mit dem Gesetz erleichtert und größere Sicherheit vermittelt. Er zeigt außerdem auf, welche Unterschiede zu...
Das Bundes-Seuchengesetz wurde im Januar 2001) vom Infektionsschutzgesetz abgelöst. Das Gesetz soll den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten sicherstellen. Es regelt u.a. die Meldepflicht bestimmter Krankheiten, die Durchführung von Impf- oder Entwesungsaktionen, benennt die Aufgaben von Gesundheitsämtern usw.
Der Autor arbeitete auf Landesebene an diesem Bundesgesetz mit und kann dadurch als "Indsider" eine kompetente Kommentierung abgeben, die den Benutzern den Umgang mit dem Gesetz erleichtert und größere Sicherheit vermittelt. Er zeigt außerdem auf, welche Unterschiede zum bisherigen Recht bestehen und wo bisheriges Recht ganz oder teilweise übernommen wurde. In der Kommentierung weist er auch auf Verbindungen und Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten (z.B. Polizeirecht) hin.
In die 2. Auflage wurden die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und einschlägige Veröffentlichungen berücksichtigt. Außerdem ist neu dieTrinkwasserverordnung 2001 abgedruckt
Der Autor arbeitete auf Landesebene an diesem Bundesgesetz mit und kann dadurch als "Indsider" eine kompetente Kommentierung abgeben, die den Benutzern den Umgang mit dem Gesetz erleichtert und größere Sicherheit vermittelt. Er zeigt außerdem auf, welche Unterschiede zum bisherigen Recht bestehen und wo bisheriges Recht ganz oder teilweise übernommen wurde. In der Kommentierung weist er auch auf Verbindungen und Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten (z.B. Polizeirecht) hin.
In die 2. Auflage wurden die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und einschlägige Veröffentlichungen berücksichtigt. Außerdem ist neu dieTrinkwasserverordnung 2001 abgedruckt