
Hessisches Kommunalwahlgesetz - KWG 2025
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Das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt die Durchführung von Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften, wie Gemeindevertretungen, Kreistagen, Ortsbeiräten, sowie die Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten in Hessen. Es legt die Grundsätze der Wahl, die Wahlverfahren, die Rechte der Wähler und die Organisation der Wahlbehörden fest. Das Gesetz ermöglicht unter anderem das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen, fördert die Bürgerbeteiligung und definiert Verfahren für die Wahlprüfung und Nachwahl. Zudem werden Regelungen zur Durchführung von Bürgerentscheiden u...
Das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt die Durchführung von Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften, wie Gemeindevertretungen, Kreistagen, Ortsbeiräten, sowie die Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten in Hessen. Es legt die Grundsätze der Wahl, die Wahlverfahren, die Rechte der Wähler und die Organisation der Wahlbehörden fest. Das Gesetz ermöglicht unter anderem das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen, fördert die Bürgerbeteiligung und definiert Verfahren für die Wahlprüfung und Nachwahl. Zudem werden Regelungen zur Durchführung von Bürgerentscheiden und Ausländerbeiratswahlen getroffen. Die Wahlzeit beträgt in der Regel fünf Jahre für Vertretungskörperschaften und sechs Jahre für direkt gewählte Verwaltungsleiter. Die Wahlen finden an einem Sonntag im Monat März statt, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden.