
Handlungslasten des Urhebers
Prozeduralisierung des Urheberrechts
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Der Normalfall des Urheberrechts ist die Ausschließlichkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Werken verboten, außer der Urheber erlaubt sie. Es liegt deshalb am Nutzer, eine Erlaubnis einzuholen. In jüngerer Zeit lassen sich allerdings Tendenzen feststellen, die von diesem Grundsatz abweichen. Nutzungen sind demnach erlaubt, außer der Urheber verbietet sie. Urheber tragen folglich die Last, Nutzungen aktiv zu untersagen. Darius Rostam untersucht Anwendungsfälle solcher Handlungslasten des Urhebers, legt ihre Grundstruktur offen und entwickelt eine kontextneutrale Dogmatik der Rechtsfig...
Der Normalfall des Urheberrechts ist die Ausschließlichkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Werken verboten, außer der Urheber erlaubt sie. Es liegt deshalb am Nutzer, eine Erlaubnis einzuholen. In jüngerer Zeit lassen sich allerdings Tendenzen feststellen, die von diesem Grundsatz abweichen. Nutzungen sind demnach erlaubt, außer der Urheber verbietet sie. Urheber tragen folglich die Last, Nutzungen aktiv zu untersagen. Darius Rostam untersucht Anwendungsfälle solcher Handlungslasten des Urhebers, legt ihre Grundstruktur offen und entwickelt eine kontextneutrale Dogmatik der Rechtsfigur der Handlungslast im Urheberrecht. Unter Zuhilfenahme der ökonomischen Analyse des Rechts und Methoden einer soziologischen Jurisprudenz ergibt sich ein allgemeiner Maßstab für die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit von Handlungslasten des Urhebers.
Die Arbeit wurde mit dem GRUR-Dissertationspreis 2025 sowie dem Förderpreis 2025 des Freundeskreises Trierer Universität e.V. für den wissenschaftlichen Nachwuchs ausgezeichnet.
Die Arbeit wurde mit dem GRUR-Dissertationspreis 2025 sowie dem Förderpreis 2025 des Freundeskreises Trierer Universität e.V. für den wissenschaftlichen Nachwuchs ausgezeichnet.