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Handkommentar zur VOB
Teile A und B
Rechtsschutz im Vergabeverfahren
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Im Mai 2006 ist die neue VOB /A mit wichtigen Änderungen zum europäischen Vergaberecht erschienen. Die neue VOB /B mit Anpassungen an die Gesetzesvorgaben und Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs erschien Ende Oktober 2006.Aktualitt, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes ausmachen, zeichnen auch diese Neubearbeitung aus.Die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts stellt eine fundierte Kommentierung sicher. Die sich optimal ergänzenden Fachleute, ein Rechtsanwalt, ein Richter und ein leite...
Im Mai 2006 ist die neue VOB /A mit wichtigen Änderungen zum europäischen Vergaberecht erschienen. Die neue VOB /B mit Anpassungen an die Gesetzesvorgaben und Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs erschien Ende Oktober 2006.
Aktualitt, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes ausmachen, zeichnen auch diese Neubearbeitung aus.
Die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts stellt eine fundierte Kommentierung sicher. Die sich optimal ergänzenden Fachleute, ein Rechtsanwalt, ein Richter und ein leitender Referent für das öffentliche Vergabewesen führen wie immer sicher und kenntnisreich durch ihre Spezialgebiete. Bei rechtstheoretischen Erläuterungen beschränken sie sich bewusst auf das Notwendige und veranschaulichen die Erläuterungen durch viele Beispiele aus ihrer Berufspraxis.
Aktualitt, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes ausmachen, zeichnen auch diese Neubearbeitung aus.
Die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts stellt eine fundierte Kommentierung sicher. Die sich optimal ergänzenden Fachleute, ein Rechtsanwalt, ein Richter und ein leitender Referent für das öffentliche Vergabewesen führen wie immer sicher und kenntnisreich durch ihre Spezialgebiete. Bei rechtstheoretischen Erläuterungen beschränken sie sich bewusst auf das Notwendige und veranschaulichen die Erläuterungen durch viele Beispiele aus ihrer Berufspraxis.