
Handbuch zur Körperschaftsteuerveranlagung 2012
Herausgegeben von Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.V.
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Zum WerkDas KSt-Handbuch enthält neben der geschlossenen Wiedergabe des KStG im Hauptteil die einzelnen KStG-Vorschriften in Verbindung mit den zugehörigen Bestimmungen der KStDV, der KStR/KStH und den einschlägigen Verwaltungsanweisungen. Im Anhang sind als relevante Nebengesetze wiedergegeben: KapErhStG, UmwStG (in Auszügen auch noch relevante alte Fassung) mit BMF-Schreiben betr. Zweifels- und Auslegungsfragen, InvStG, SolZG.Vorteile auf einen Blick- alle einschlägigen Bestimmungen zur Körperschaftsteuerveranlagung 2012- plus alle Gesetzesänderungen zum 1.1.2013ZielgruppeFür Steuerb...
Zum Werk
Das KSt-Handbuch enthält neben der geschlossenen Wiedergabe des KStG im Hauptteil die einzelnen KStG-Vorschriften in Verbindung mit den zugehörigen Bestimmungen der KStDV, der KStR/KStH und den einschlägigen Verwaltungsanweisungen. Im Anhang sind als relevante Nebengesetze wiedergegeben: KapErhStG, UmwStG (in Auszügen auch noch relevante alte Fassung) mit BMF-Schreiben betr. Zweifels- und Auslegungsfragen, InvStG, SolZG.
Vorteile auf einen Blick
- alle einschlägigen Bestimmungen zur Körperschaftsteuerveranlagung 2012
- plus alle Gesetzesänderungen zum 1.1.2013
Zielgruppe
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit.
Das KSt-Handbuch enthält neben der geschlossenen Wiedergabe des KStG im Hauptteil die einzelnen KStG-Vorschriften in Verbindung mit den zugehörigen Bestimmungen der KStDV, der KStR/KStH und den einschlägigen Verwaltungsanweisungen. Im Anhang sind als relevante Nebengesetze wiedergegeben: KapErhStG, UmwStG (in Auszügen auch noch relevante alte Fassung) mit BMF-Schreiben betr. Zweifels- und Auslegungsfragen, InvStG, SolZG.
Vorteile auf einen Blick
- alle einschlägigen Bestimmungen zur Körperschaftsteuerveranlagung 2012
- plus alle Gesetzesänderungen zum 1.1.2013
Zielgruppe
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit.