Am 1.1.2008 wird (voraussichtlich) die Reform des VVG in Kraft treten.Zum neuen Recht:Im einleitenden Kapitel zum Versicherungsvertrag werden anhand des Regierungsentwurfs Hinweise auf die künftige Rechtslage gegeben. Außerdem ist der Regierungsentwurf im Wortlaut sowie - für die Mandatsbearbeitung unverzichtbar - eine Gegenüberstellung von VVG und Regierungsentwurf im Anhang enthalten.Zum "alten" Recht:Auch nach dem 1.1.2008 wird das "alte" VVG für Altverträge weiter gelten. Dazu berücksichtigt die aktuelleNeuauflage die neue Rechtsprechung und enthält viele wertvolle Praxistipps für...