
Handbuch Rechtsschutzversicherung
Versandkostenfrei!
Nicht lieferbar
Das Handbuch Rechtsschutzversicherung: Mit einem Griff alles Wesentliche zur Bearbeitung von Rechtsschutzmandaten.Die themenbezogene umfassende Darstellung beinhaltet neben bewährten Ausführungen zuversichertem RisikoRisikoausschlüssen undKostenübernahmeneue praxisrelevante Ausführungen zu den ThemenAuskunfts-, Rechnungslegungs- sowie Erstattungsanspruch der RechtsschutzversicherungMeinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung - Institut des OmbudsmannsLeistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000.Abgerundet wird das Werk durch prakti...
Das Handbuch Rechtsschutzversicherung: Mit einem Griff alles Wesentliche zur Bearbeitung von Rechtsschutzmandaten.
Die themenbezogene umfassende Darstellung beinhaltet neben bewährten Ausführungen zu
versichertem Risiko
Risikoausschlüssen und
Kostenübernahme
neue praxisrelevante Ausführungen zu den Themen
Auskunfts-, Rechnungslegungs- sowie Erstattungsanspruch der Rechtsschutzversicherung
Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung - Institut des Ombudsmanns
Leistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000.
Abgerundet wird das Werk durch praktische Arbeitshilfen in Form von
umfassenden Checklisten für den Umgang des Rechtsanwalts mit dem Versicherer
Mustern für alle denkbaren Standardschreiben
ARB-Synopsen und
Kontaktdaten von Rechtsschutzversicherern und Prozessfinanzierern.
"Das ,Handbuch Rechtsschutz‘ ist ein rundum gelungenes, uneingeschränkt empfehlenswertes Werk, das auf dem Schreibtisch eines jeden mit rechtsschutzversicherten Mandaten befassten Anwalts direkt neben dem Palandt seinen Platz finden sollte." Ralf Pfeiffer, Prokurist und Schadensleiter Württ. Gemeinde-Rechtsschutz-Versicherungs AG in AnwBl 2/2003, S. 106 zur Vorauflage
Pressestimme:
Ralf Pfeiffer, Prokurist und Schadenleiter bei der Württembergischen Gemeinde-Rechtsschutz-Versicherung AG
AGS 1/2003
"Den Autoren ist großes Lob auszusprechen, denn dieser neuartige Ansatz kann nur als rundum gelungen bezeichnet werden... Ihr ,Handbuch Rechtsschutz‘ ist ein rundum gelungenes, uneingeschränkt empfehlenswertes Werk, das auf dem Schreibtisch eines jeden mit rechtsschutzversicherten Mandaten befassten Anwalts direkt neben dem Palandt seinen Platz finden sollte."
Ralf Pfeiffer
AnwBl 2/2003, S. 106
"Um das Ergebnis vorwegzunehmen: den Autoren ist großes Lob auszusprechen, denn dieser neuartige Ansatz kann nur als rundum gelungen bezeichnet werden... Die prägnante Darstellung überzeugt, werden die Punkte doch anschaulich, teilweise anhand von Beispielen und Checklisten, in einer Ausführlichkeit abgehandelt, die selbst den mit der Materie intensiv betrauten Praktiker noch überrascht... Buschbell/Hering kommt das Verdienst zu, ein Handbuch verfasst zu haben, das die Materie ,Rechtsschutz‘ umfassen und erschöpfend darstellt. Ihr ,Handbuch Rechtsschutz‘ ist ein rundum gelungenes, uneingeschränkt empfehlenswertes Werk, das auf dem Schreibtisch eines jeden mit rechtsschutzversicherten Mandaten befassten Anwalts direkt neben dem Palandt seinen Platz finden sollte."
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1 Rechtsschutzversicherung und Rechtsschutzvertrag
§ 1 Entwicklung der Rechtsschutzversicherung. 55
§ 2 Die Rechtsschutzsparte. 65
§ 3 Anwaltschaft und Rechtsschutz. 85
§ 4 Statistisches zum Thema "Rechtsschutz" sowie zum Anwaltsmarkt. 95
Teil 2 Das Versicherungsverhältnis in der Rechtsschutzversicherung - Allgemeines
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung - Begriff, Systematik und Inhalt. 101
§ 6 Der Rechtsschutzvertrag und das Versicherungsverhältnis. 109
§ 7 Risikoausschlüsse. 151
§ 8 Der Rechtsschutzfall. 185
§ 9 Obliegenheiten - Inhalt und Verletzungsfolgen. 207
§ 10 Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung gem. § 5 ARB 94/2000. 235
Teil 3 Die Leistungsarten der ARB 2000
§ 11 Die Formen des Versicherungsschutzes nach §§ 21 - 29 ARB 2000. 291
§ 12 Der Schadenersatz-Rechtsschutz - § 2 a) ARB 2000. 315
§ 13 Der Arbeits-Rechtsschutz - § 2b) ARB 2000. 333
§ 14 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - § 2 c) ARB 2000. 353
§ 15 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - § 2 d) ARB 2000. 361
§ 16 Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - § 2 e) ARB 2000. 373
§ 17 Der Sozialgerichts-Rechtsschutz - § 2 f) ARB 2000. 383
§ 18 Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen - § 2 g) ARB 2000. 391
§ 19 Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - § 2 h) ARB 2000. 401
§ 20 Der Straf-Rechtsschutz - § 2i) ARB 2000. 407
§ 21 Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - § 2 j) ARB 2000. 421
§ 22 Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - § 2k) ARB 2000. 429
§ 23 Neue Leistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000. 437
Teil 4 Das Mandat in der Abwicklung bei Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung
§ 24 Anwaltliche Pflichten in der Mandatsführung bei Beteiligung von Rechtsschutz. 445
§ 25 Meldung des Rechtsschutzfalles und Deckungszusage. 457
§ 26 Kooperation für effizientes Schadenmanagement. 463
§ 27 Gebührenfragen und Vergütungsvereinbarung. 469
Teil 5 Die Abwicklung des Rechtsschutzfalles durch die Rechtsschutzversicherung - Pflichten und Regressgefahr für die Rechtsschutzversicherung
§ 28 Prüfung der Rechtsschutzdeckung. 475
§ 29 Sorge für die notwendige Rechtsvertretung und Sorgeleistung. 487
§ 30 Sonstige Pflichten der Rechtsschutzversicherung. 493
§ 31 Die Deckungszusage. 499
§ 32 Möglicher Regress gegen die Rechtsschutzversicherung. 505
Teil 6 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten, Stichentscheid und Schiedsverfahren sowie Verfahren beim Ombudsmann
§ 33 Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten zur Rechtsschutzgewährung. 509
§ 34 Der Stichentscheid. 513
§ 35 Das Schiedsverfahren sowie Verfahren beim Versicherungs-Ombudsmann. 521
Teil 7 Die Deckungsklage
§ 36 Klage auf Rechtsschutzdeckung. 531
Teil 8 Der Auskunfts- und Rückforderungsanspruch der Rechtsschutzversicherung
§ 37 Der Anspruch der Rechtsschutzversicherung gegen Rechtsanwalt und Versicherungsnehmer. 543
Teil 9 Vorschlag für ein System rationeller Korrespondenz
§ 38 Das Konzept standardisierter Rechtsschutzkorrespondenz und ihre Nutzung. 555
§ 39 Textmuster zur Rechtsschutzkorrespondenz. 559
Anhang
Die rechtlichen Grundlagen der Rechtsschutzversicherung. 639
Stichwortverzeichnis. 817
Vorwort:
Nachdem die im Jahre 2002 erschienene 2. Auflage vergriffen ist, war die Bearbeitung einer Neuauflage geboten. Das den Vorauflagen zugrunde liegende Konzept wurde beibehalten. Dieses beinhaltet die Darstellung der Materie Rechtsschutz themenbezogen, also z.B. die Darstellung des versicherten Risikos, der Risikoausschlüsse sowie der Obliegenheiten etc., und nicht als Kommentierung der Paragraphen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Das dargestellte Konzept wird als für die Praxis sehr nützlich gesehen. Als "Handbuch Rechtsschutz" ist es Ziel und Inhalt des Werkes, die Materie Rechtsschutz umfassend darzustellen
Zur Entwicklung der Rechtsschutzsparte in der Praxis ist die Fortentwicklung des Schadenmanagements hervorzuheben und die sich immer mehr konkretisierende Idee, nicht nur Kostenversicherer zu sein, sondern auch Service zu bieten. Wichtiger Aspekt zum Schadenmanagement sind die seitens der Rechtsschutzversicherungen angestrebten Kooperationsvereinbarungen, die im Wesentlichen neben organisatorischen Aspekten auch Vergütungsvereinbarungen beinhalten. Die Anwaltschaft steht dieser Praxis kritisch gegenüber. Anwaltliche telefonische Rechtsberatung, der man ursprünglich in der Sparte kritisch gegenüberstand, wird nunmehr von nahezu allen Unternehmen angeboten.
Zunächst ist zum Stand und zur Fortentwicklung der ARB hervorzuheben, dass die ARB 2000 gemäß Verbandsempfehlung aktuell sind, abgesehen von unternehmensspezifischen Fortentwicklungen. Den ARB 2000 wurde lediglich 2006 eine Ergänzung durch § 4 a ARB angefügt, der eine Regelung zur Abwicklung des Rechtsschutzfalles beim Wechsel des Versicherers enthält. Jedoch ist anzumerken, dass zahlreiche Unternehmen unternehmensspezifischen Bedingungen anbieten, die erheblich von den Bedingungen gemäß Verbandsempfehlung abweichen einschließlich spezieller Produkte, z.B. für Ärzte und sonstige Berufsgruppen. Auf die am 01.07.2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 34 RVG, der die Vergütung für außergerichtliche Beratung und Vertretung durch Gebührenvereinbarungen regelt, haben die Rechtsschutzversicherungen durch Anpassung der jeweiligen ARB mit dem Ziel und Inhalt einer Leistungsbegrenzung reagiert.
Zur Entwicklung der Materie Rechtsschutz ist zu verweisen auf die wachsende Zahl gerichtlicher Entscheidungen. Beispielhaft ist die Rechtsprechung zum Baurisiko sowie zur Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewinnzusagen zu nennen. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Rechtsschutzversicherung bei nicht begründeter Ablehnung der Rechtsschutzdeckung.
Als neuer Schwerpunkt in der Darstellung der Materie Rechtsschutz war eine umfangreichere Behandlung des Themas: "Der Auskunfts-, Rechnungslegungs- sowie Erstattungsanspruch der Rechtsschutzversicherung" geboten. In der Sparte wird häufig darüber geklagt, dass sich Schwierigkeiten in der endgültigen finanziellen Abwicklung von Rechtsschutzschadenfällen ergeben, wenn seitens des beteiligten Anwaltes Überschüsse an die Rechtsschutzversicherung zu erstatten sind. Neu ist ein Kapitel zur Thematik des Vorgehens bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung durch einen Beitrag zum Institut des Ombudsmanns, einschließlich hierzu gebotener statistischer Aussagen. Wegen der speziellen Berührung zwischen der Materie Rechtsschutz und dem Institut der Prozessfinanzierung wurde dieses Thema ausführlicher behandelt.
Ebenfalls neu ist ein Kapitel über die neuen Leistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000. Der für die Praxis wichtige Teil der Textmuster zur Rechtsschutzkorrespondenz wurde aktualisiert.
Schließlich ist anzuführen, dass das Werk darauf ausgerichtet ist, die unter wirtschaftlicher Sicht konträren Standpunkte des Anwaltes als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers sowie der Rechtsschutzversicherung als Leistungsträger objektiv darzustellen.
In weiten Teilen wurde das Werk völlig neu geschrieben und berücksichtigt den Stand der Rechtsprechung und Literatur bis Mitte 2006 und teilweise zeitlich darüber hinaus.
Zu danken ist den Benutzern, die vielfach Anregungen gegeben haben.
Die Autoren verbinden mit dem Dank die Bitte, weiterhin durch Anregungen mitzuwirken.
Düren/Köln und Meerbusch im September 2006 Hans Buschbell, Rechtsanwalt
Manfred Hering, Rechtsanwalt
Die themenbezogene umfassende Darstellung beinhaltet neben bewährten Ausführungen zu
versichertem Risiko
Risikoausschlüssen und
Kostenübernahme
neue praxisrelevante Ausführungen zu den Themen
Auskunfts-, Rechnungslegungs- sowie Erstattungsanspruch der Rechtsschutzversicherung
Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung - Institut des Ombudsmanns
Leistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000.
Abgerundet wird das Werk durch praktische Arbeitshilfen in Form von
umfassenden Checklisten für den Umgang des Rechtsanwalts mit dem Versicherer
Mustern für alle denkbaren Standardschreiben
ARB-Synopsen und
Kontaktdaten von Rechtsschutzversicherern und Prozessfinanzierern.
"Das ,Handbuch Rechtsschutz‘ ist ein rundum gelungenes, uneingeschränkt empfehlenswertes Werk, das auf dem Schreibtisch eines jeden mit rechtsschutzversicherten Mandaten befassten Anwalts direkt neben dem Palandt seinen Platz finden sollte." Ralf Pfeiffer, Prokurist und Schadensleiter Württ. Gemeinde-Rechtsschutz-Versicherungs AG in AnwBl 2/2003, S. 106 zur Vorauflage
Pressestimme:
Ralf Pfeiffer, Prokurist und Schadenleiter bei der Württembergischen Gemeinde-Rechtsschutz-Versicherung AG
AGS 1/2003
"Den Autoren ist großes Lob auszusprechen, denn dieser neuartige Ansatz kann nur als rundum gelungen bezeichnet werden... Ihr ,Handbuch Rechtsschutz‘ ist ein rundum gelungenes, uneingeschränkt empfehlenswertes Werk, das auf dem Schreibtisch eines jeden mit rechtsschutzversicherten Mandaten befassten Anwalts direkt neben dem Palandt seinen Platz finden sollte."
Ralf Pfeiffer
AnwBl 2/2003, S. 106
"Um das Ergebnis vorwegzunehmen: den Autoren ist großes Lob auszusprechen, denn dieser neuartige Ansatz kann nur als rundum gelungen bezeichnet werden... Die prägnante Darstellung überzeugt, werden die Punkte doch anschaulich, teilweise anhand von Beispielen und Checklisten, in einer Ausführlichkeit abgehandelt, die selbst den mit der Materie intensiv betrauten Praktiker noch überrascht... Buschbell/Hering kommt das Verdienst zu, ein Handbuch verfasst zu haben, das die Materie ,Rechtsschutz‘ umfassen und erschöpfend darstellt. Ihr ,Handbuch Rechtsschutz‘ ist ein rundum gelungenes, uneingeschränkt empfehlenswertes Werk, das auf dem Schreibtisch eines jeden mit rechtsschutzversicherten Mandaten befassten Anwalts direkt neben dem Palandt seinen Platz finden sollte."
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1 Rechtsschutzversicherung und Rechtsschutzvertrag
§ 1 Entwicklung der Rechtsschutzversicherung. 55
§ 2 Die Rechtsschutzsparte. 65
§ 3 Anwaltschaft und Rechtsschutz. 85
§ 4 Statistisches zum Thema "Rechtsschutz" sowie zum Anwaltsmarkt. 95
Teil 2 Das Versicherungsverhältnis in der Rechtsschutzversicherung - Allgemeines
§ 5 Die Rechtsschutzdeckung - Begriff, Systematik und Inhalt. 101
§ 6 Der Rechtsschutzvertrag und das Versicherungsverhältnis. 109
§ 7 Risikoausschlüsse. 151
§ 8 Der Rechtsschutzfall. 185
§ 9 Obliegenheiten - Inhalt und Verletzungsfolgen. 207
§ 10 Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung gem. § 5 ARB 94/2000. 235
Teil 3 Die Leistungsarten der ARB 2000
§ 11 Die Formen des Versicherungsschutzes nach §§ 21 - 29 ARB 2000. 291
§ 12 Der Schadenersatz-Rechtsschutz - § 2 a) ARB 2000. 315
§ 13 Der Arbeits-Rechtsschutz - § 2b) ARB 2000. 333
§ 14 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - § 2 c) ARB 2000. 353
§ 15 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - § 2 d) ARB 2000. 361
§ 16 Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - § 2 e) ARB 2000. 373
§ 17 Der Sozialgerichts-Rechtsschutz - § 2 f) ARB 2000. 383
§ 18 Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen - § 2 g) ARB 2000. 391
§ 19 Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - § 2 h) ARB 2000. 401
§ 20 Der Straf-Rechtsschutz - § 2i) ARB 2000. 407
§ 21 Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - § 2 j) ARB 2000. 421
§ 22 Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - § 2k) ARB 2000. 429
§ 23 Neue Leistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000. 437
Teil 4 Das Mandat in der Abwicklung bei Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung
§ 24 Anwaltliche Pflichten in der Mandatsführung bei Beteiligung von Rechtsschutz. 445
§ 25 Meldung des Rechtsschutzfalles und Deckungszusage. 457
§ 26 Kooperation für effizientes Schadenmanagement. 463
§ 27 Gebührenfragen und Vergütungsvereinbarung. 469
Teil 5 Die Abwicklung des Rechtsschutzfalles durch die Rechtsschutzversicherung - Pflichten und Regressgefahr für die Rechtsschutzversicherung
§ 28 Prüfung der Rechtsschutzdeckung. 475
§ 29 Sorge für die notwendige Rechtsvertretung und Sorgeleistung. 487
§ 30 Sonstige Pflichten der Rechtsschutzversicherung. 493
§ 31 Die Deckungszusage. 499
§ 32 Möglicher Regress gegen die Rechtsschutzversicherung. 505
Teil 6 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten, Stichentscheid und Schiedsverfahren sowie Verfahren beim Ombudsmann
§ 33 Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten zur Rechtsschutzgewährung. 509
§ 34 Der Stichentscheid. 513
§ 35 Das Schiedsverfahren sowie Verfahren beim Versicherungs-Ombudsmann. 521
Teil 7 Die Deckungsklage
§ 36 Klage auf Rechtsschutzdeckung. 531
Teil 8 Der Auskunfts- und Rückforderungsanspruch der Rechtsschutzversicherung
§ 37 Der Anspruch der Rechtsschutzversicherung gegen Rechtsanwalt und Versicherungsnehmer. 543
Teil 9 Vorschlag für ein System rationeller Korrespondenz
§ 38 Das Konzept standardisierter Rechtsschutzkorrespondenz und ihre Nutzung. 555
§ 39 Textmuster zur Rechtsschutzkorrespondenz. 559
Anhang
Die rechtlichen Grundlagen der Rechtsschutzversicherung. 639
Stichwortverzeichnis. 817
Vorwort:
Nachdem die im Jahre 2002 erschienene 2. Auflage vergriffen ist, war die Bearbeitung einer Neuauflage geboten. Das den Vorauflagen zugrunde liegende Konzept wurde beibehalten. Dieses beinhaltet die Darstellung der Materie Rechtsschutz themenbezogen, also z.B. die Darstellung des versicherten Risikos, der Risikoausschlüsse sowie der Obliegenheiten etc., und nicht als Kommentierung der Paragraphen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Das dargestellte Konzept wird als für die Praxis sehr nützlich gesehen. Als "Handbuch Rechtsschutz" ist es Ziel und Inhalt des Werkes, die Materie Rechtsschutz umfassend darzustellen
Zur Entwicklung der Rechtsschutzsparte in der Praxis ist die Fortentwicklung des Schadenmanagements hervorzuheben und die sich immer mehr konkretisierende Idee, nicht nur Kostenversicherer zu sein, sondern auch Service zu bieten. Wichtiger Aspekt zum Schadenmanagement sind die seitens der Rechtsschutzversicherungen angestrebten Kooperationsvereinbarungen, die im Wesentlichen neben organisatorischen Aspekten auch Vergütungsvereinbarungen beinhalten. Die Anwaltschaft steht dieser Praxis kritisch gegenüber. Anwaltliche telefonische Rechtsberatung, der man ursprünglich in der Sparte kritisch gegenüberstand, wird nunmehr von nahezu allen Unternehmen angeboten.
Zunächst ist zum Stand und zur Fortentwicklung der ARB hervorzuheben, dass die ARB 2000 gemäß Verbandsempfehlung aktuell sind, abgesehen von unternehmensspezifischen Fortentwicklungen. Den ARB 2000 wurde lediglich 2006 eine Ergänzung durch § 4 a ARB angefügt, der eine Regelung zur Abwicklung des Rechtsschutzfalles beim Wechsel des Versicherers enthält. Jedoch ist anzumerken, dass zahlreiche Unternehmen unternehmensspezifischen Bedingungen anbieten, die erheblich von den Bedingungen gemäß Verbandsempfehlung abweichen einschließlich spezieller Produkte, z.B. für Ärzte und sonstige Berufsgruppen. Auf die am 01.07.2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 34 RVG, der die Vergütung für außergerichtliche Beratung und Vertretung durch Gebührenvereinbarungen regelt, haben die Rechtsschutzversicherungen durch Anpassung der jeweiligen ARB mit dem Ziel und Inhalt einer Leistungsbegrenzung reagiert.
Zur Entwicklung der Materie Rechtsschutz ist zu verweisen auf die wachsende Zahl gerichtlicher Entscheidungen. Beispielhaft ist die Rechtsprechung zum Baurisiko sowie zur Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewinnzusagen zu nennen. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Rechtsschutzversicherung bei nicht begründeter Ablehnung der Rechtsschutzdeckung.
Als neuer Schwerpunkt in der Darstellung der Materie Rechtsschutz war eine umfangreichere Behandlung des Themas: "Der Auskunfts-, Rechnungslegungs- sowie Erstattungsanspruch der Rechtsschutzversicherung" geboten. In der Sparte wird häufig darüber geklagt, dass sich Schwierigkeiten in der endgültigen finanziellen Abwicklung von Rechtsschutzschadenfällen ergeben, wenn seitens des beteiligten Anwaltes Überschüsse an die Rechtsschutzversicherung zu erstatten sind. Neu ist ein Kapitel zur Thematik des Vorgehens bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung durch einen Beitrag zum Institut des Ombudsmanns, einschließlich hierzu gebotener statistischer Aussagen. Wegen der speziellen Berührung zwischen der Materie Rechtsschutz und dem Institut der Prozessfinanzierung wurde dieses Thema ausführlicher behandelt.
Ebenfalls neu ist ein Kapitel über die neuen Leistungen der Rechtsschutzversicherer außerhalb der ARB 2000. Der für die Praxis wichtige Teil der Textmuster zur Rechtsschutzkorrespondenz wurde aktualisiert.
Schließlich ist anzuführen, dass das Werk darauf ausgerichtet ist, die unter wirtschaftlicher Sicht konträren Standpunkte des Anwaltes als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers sowie der Rechtsschutzversicherung als Leistungsträger objektiv darzustellen.
In weiten Teilen wurde das Werk völlig neu geschrieben und berücksichtigt den Stand der Rechtsprechung und Literatur bis Mitte 2006 und teilweise zeitlich darüber hinaus.
Zu danken ist den Benutzern, die vielfach Anregungen gegeben haben.
Die Autoren verbinden mit dem Dank die Bitte, weiterhin durch Anregungen mitzuwirken.
Düren/Köln und Meerbusch im September 2006 Hans Buschbell, Rechtsanwalt
Manfred Hering, Rechtsanwalt