Haftung für Gebäudesicherheit

Haftung für Gebäudesicherheit

ÖNORMEN B 1300 und B 1301, OlB-Richtlinien, BauKG

Versandkostenfrei!
Nicht lieferbar
An das Zusammenwirken mehrerer Unternehmer bei Großbaustellen aber auch an die Sicherheit von Gebäuden und deren Anlagen und Einrichtungen werden immer zahlreichere und strengere Anforderungen gestellt. Gerade für Bauherrn und Baustellenkoordinatoren, Eigentümer aber auch für Verwalter und andere Personen, die im Namen der Eigentümer die Liegenschaft bewirtschaften und betreiben, ist es daher von besonderer Bedeutung, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu kennen, die sie treffende haftungsrechtliche Verantwortung richtig einschätzen zu können und eben ...