
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Der Rechtsratgeber für Ältere und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
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Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemäß §§ 41 ff. SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; übrigens ohne sofort befürchten zu müssen, dass ihre Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden.Der Leitfaden informiert verständlich über diese Grundsicherung und weist Wege, wie man sie bekommt.
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