
GbR oder PartG
Rechtsformwahl für Ingenieure
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Sie sind Ingenieur oder Ingenieurin und wagengemeinsam mit einem Kollegen oder einer Kollegin denSchritt in die Selbstständigkeit? Gratulation!Nun stellt sich Ihnen die Frage, welche Rechtsformfür Sie die Richtige ist. Für Kapitalgesellschaftenfehlt Ihnen das Startkapital? Dann bleiben Ihnen nurnoch die Personengesellschaften. Da es einIngenieurbüro und kein Bistro werden soll, beschränktsich die Auswahl auf zwei Gesellschaftsformen.BGB-Gesellschaft (GbR) undPartnerschaftsgesellschaft (PartG). Während die GbR eine Gesellschaft für alle(s) ist,wurde die PartG extra für Menschen wie Siee...
Sie sind Ingenieur oder Ingenieurin und wagen
gemeinsam mit einem Kollegen oder einer Kollegin den
Schritt in die Selbstständigkeit? Gratulation!
Nun stellt sich Ihnen die Frage, welche Rechtsform
für Sie die Richtige ist. Für Kapitalgesellschaften
fehlt Ihnen das Startkapital? Dann bleiben Ihnen nur
noch die Personengesellschaften. Da es ein
Ingenieurbüro und kein Bistro werden soll, beschränkt
sich die Auswahl auf zwei Gesellschaftsformen.
BGB-Gesellschaft (GbR) und
Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
Während die GbR eine Gesellschaft für alle(s) ist,
wurde die PartG extra für Menschen wie Sie
entwickelt. Es ist eine Gesellschaftsform für
Freiberufler.
Zwischen GbR und PartG gibt es gravierende
Unterschiede, vor allem im Bereich
Rechtssicherheit. Gerade für Ingenieure können diese
Unterschiede großen Einfluss auf spätere Geschäfte
haben. Diese Arbeit ist ein übersichtlicher
Vergleich der beiden Gesellschaften, von einer
Wirtschaftsingenieurin für Ingenieure aller
Kategorien, mit einer klaren Empfehlung als Fazit.
Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an
den VDI, Ihre Kammer oder einen versierten Anwalt!!!
gemeinsam mit einem Kollegen oder einer Kollegin den
Schritt in die Selbstständigkeit? Gratulation!
Nun stellt sich Ihnen die Frage, welche Rechtsform
für Sie die Richtige ist. Für Kapitalgesellschaften
fehlt Ihnen das Startkapital? Dann bleiben Ihnen nur
noch die Personengesellschaften. Da es ein
Ingenieurbüro und kein Bistro werden soll, beschränkt
sich die Auswahl auf zwei Gesellschaftsformen.
BGB-Gesellschaft (GbR) und
Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
Während die GbR eine Gesellschaft für alle(s) ist,
wurde die PartG extra für Menschen wie Sie
entwickelt. Es ist eine Gesellschaftsform für
Freiberufler.
Zwischen GbR und PartG gibt es gravierende
Unterschiede, vor allem im Bereich
Rechtssicherheit. Gerade für Ingenieure können diese
Unterschiede großen Einfluss auf spätere Geschäfte
haben. Diese Arbeit ist ein übersichtlicher
Vergleich der beiden Gesellschaften, von einer
Wirtschaftsingenieurin für Ingenieure aller
Kategorien, mit einer klaren Empfehlung als Fazit.
Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an
den VDI, Ihre Kammer oder einen versierten Anwalt!!!