Friedenswahlen in der Sozialversicherung
Astrid Windels-Pietzsch
Broschiertes Buch

Friedenswahlen in der Sozialversicherung

Insbesondere Untersuchungen zu den Entscheidungsfreiräumen der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände

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Gemäß46 Abs. 3 SGB IV ist es zulässig, dass die Sozialwahlen als Friedenswahlen durchgeführt werden. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger gelten als gewählt, wenn es aufgrund geringer Bewerberzahlen an einer Auswahlmöglichkeit für die Wahlberechtigten fehlt. Ziel der Untersuchung ist es, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Vorgaben von Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zu überprüfen. Hierzu werden die Entscheidungsfreiräume in den einzelnen Zweigen des Sozialversicherungssystems sowie auf Verbandsebene dargestellt. Besonderes Interesse gilt hierbei den Leist...