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Examens-Repetitorium Strafprozessrecht
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Die Neuauflage:Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts.Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienenüber 70 - an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte - Fälle mit Lösung...
Die Neuauflage:
Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts.
Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienen
über 70 - an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte - Fälle mit Lösungen
zahlreiche Schaubilder und Übersichten sowie
Wiederholungsfragen zur abschließenden Kontrolle des Lernerfolgs.
In diese 9. Auflage eingearbeitet sind u.a.
das "Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" vom 5.7.2017
das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vom 17.8.2017
das "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts" vom 27.8.2017
das "Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)" vom 8.10.2017
sowie aus der aktuellen Rechtsprechung die jüngsten Entscheidungen
zum Konfrontationsrecht des Angeklagten
zum Fair trial-Prinzip und der Verwertung von Beweisen, die durch eine rechtswidrige Untersuchung erlangt worden sind (EGMR NJW 2017, 2811)
zum Verwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung und der Nichtanwendbarkeit der Widerspruchslösung (BGHSt 61, 266)
zur Verwertbarkeit von Beweisen bei "legendierten Kontrollen" (BGHNJW 2017, 3173) und
zur Unterrichtung des nach
247 StPO entfernten Angeklagten durch Videoübertragung (BGH NJW 2017, 3397).
Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts.
Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienen
über 70 - an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte - Fälle mit Lösungen
zahlreiche Schaubilder und Übersichten sowie
Wiederholungsfragen zur abschließenden Kontrolle des Lernerfolgs.
In diese 9. Auflage eingearbeitet sind u.a.
das "Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" vom 5.7.2017
das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vom 17.8.2017
das "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts" vom 27.8.2017
das "Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)" vom 8.10.2017
sowie aus der aktuellen Rechtsprechung die jüngsten Entscheidungen
zum Konfrontationsrecht des Angeklagten
zum Fair trial-Prinzip und der Verwertung von Beweisen, die durch eine rechtswidrige Untersuchung erlangt worden sind (EGMR NJW 2017, 2811)
zum Verwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung und der Nichtanwendbarkeit der Widerspruchslösung (BGHSt 61, 266)
zur Verwertbarkeit von Beweisen bei "legendierten Kontrollen" (BGHNJW 2017, 3173) und
zur Unterrichtung des nach
247 StPO entfernten Angeklagten durch Videoübertragung (BGH NJW 2017, 3397).