von der angeblichen sowjetischen Bedingung (Rückgabeverbot für Vermögenswerte, die in der sowjetischen Besatzungszeit konfisziert worden sind) erfunden ist und daß ebensolches auch für ihre Behauptung von der angeblichen DDR-Bedingung gleichen Inhalts gilt.
Sie konstatieren, daß das Bundesverfassungsgericht die bisherige Nichtrückgabe dieser Werte entgegen den Behauptungen von Bundesregierung und Politikern keineswegs als verfassungsgemäß abgesegnet hat, aber "durch zahlreiche nebelhafte Formulierungen" ebendiesen Eindruck erweckt hat (als wenn es ihn erwecken wollte) und daß es eine Tendenzentscheidung getroffen hat, "die im tatsächlichen Ergebnis gewollt war".
Sie legen dar, daß sich die Verwaltungsgerichte über diese bisher nicht vollzogene Absegnung hinwegsetzen und die diesbezüglichen Verfahren bis zur Verfassungserklärung nicht aussetzen, sondern die Klagen der Opfer reihenweise kurzerhand abweisen. Sie zeigen auf, daß das Bundesverwaltungsgericht Rückgabebegehren mit der Unterstellung abweist, deutsche Gerichte dürften Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszeit nicht überprüfen, weil die Sowjetunion das gewollt habe, daß es die tatsächlichen Zusammenhänge nicht geprüft hat und sich damit über die historischen Fakten hinwegsetzt.
Aus diesen und anderen kritischen Darlegungen und aus der Diktion wird deutlich, daß die Autoren, zwei Rechtsanwälte, hinter den Opfern stehen, was diesen selten widerfährt. Die Rechtsentwicklung, so lautet ihre bisherige Bilanz, ist den Enteignungsopfern und ihren Rechtsnachfolgern "nicht gerade freundlich gestimmt". Das ist noch untertrieben formuliert.
Aber der eigentliche Gebrauchswert des Buches liegt vor allem darin, daß kundig und allgemeinverständlich die Rechtslage und die vielen Rechtsfragen beschrieben werden: das Vermögensgesetz als Anspruchsgrundlage, auch das, was das Vermögensgesetz ausschließt, und die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit des Ausschlusses, wann eine Rückgabe ausgeschlossen und wer anspruchsberechtigt ist, was alles unter Vermögenswerten zu verstehen ist, die Lage, wenn ein Rückgabeanspruch zuerkannt worden ist, zivilrechtliche Herausgabeansprüche, die Ansprüche auf Entschädigung oder Ausgleichsleistung sowie die Verfahren, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe.
Dem vorangestellt sind Ausführungen über die Rechtsentwicklung des Vermögensgesetzes und seiner Nebengesetze. Auch erläutern die Autoren systematisch die einzelnen Kategorien der im Gebiet der einstigen DDR entstandenen Vermögensschädigungen - aufgegliedert nach der Besatzungszeit 1945 bis 1949 und der DDR-Zeit von 1949 bis 1990.
Die Autoren führen eine klare, verständliche, leicht lesbare und sachliche Sprache. Ihr Buch ist nützlich für die Opfer in ihrem Ringen mit Vermögensämtern und Gerichten, nützlich auch für jene, die willens sind, sich über die wahren Vorgänge und ihre Hintergründe zu informieren, die dazu geführt haben, die Opfer aus der sowjetischen Besatzungszeit von der Rückgabe ihrer Vermögenswerte noch immer auszuschließen, obwohl schon die Sowjetunion und anschließend das heutige Rußland gerade auch diese Opfer schon seit 1990 rehabilitieren und damit auch deren Vermögen zur Rückgabe freigeben.
KLAUS PETER KRAUSE
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