Embryonenschutzgesetz

Embryonenschutzgesetz

Kommentar zum Embryonenschutzgesetz

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Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik haben in jüngster Zeit eine sensationelle Entwicklung genommen. Für viele Menschen bieten die neuen Möglichkeiten wichtige Zukunftschancen. Zugleich droht aber auch der Missbrauch! Darf der Mensch alles, was er kann? Das Embryonenschutzgesetz, das am 1.1.1991 in Kraft getreten ist, reagiert auf diese Frage: Unter Androhung von Strafe verbietet es u.a. die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken, die missbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen, die gespaltene Mutterschaft, die Geschlechtswahl, die künstliche Veränderung von Ke...