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Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren
Zulässigkeit und Wirkungen schiedsrichterlicher und gerichtlicher einstweiliger Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des SchiedsVfG. Diss.
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Zum Werk:Die Arbeit analysiert die Neuregelungen des SchiedsVfG, die sich mit dem einstweiligen Rechtsschutz durch Schiedsgerichte und staatliche Gerichte befassen.Untersucht werden: - Möglichkeiten und Grenzen der neuen Kompetenz des Schiedsgerichts, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, und die Voraussetzungen ihrer zwangsweisen Durchsetzung im In- und Ausland - ob sich zur Regelung der Problematik alternative vertragliche Gestaltungen anbieten - ob und inwieweit wegen ungerechtfertigter einstweiliger Maßnahmen Schadensersatz verlangt werden kann.Sämtliche Lösungsvorschläge werden mit Bli...
Zum Werk:
Die Arbeit analysiert die Neuregelungen des SchiedsVfG, die sich mit dem einstweiligen Rechtsschutz durch Schiedsgerichte und staatliche Gerichte befassen.
Untersucht werden:
- Möglichkeiten und Grenzen der neuen Kompetenz des Schiedsgerichts, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, und die Voraussetzungen ihrer zwangsweisen Durchsetzung im In- und Ausland
- ob sich zur Regelung der Problematik alternative vertragliche Gestaltungen anbieten
- ob und inwieweit wegen ungerechtfertigter einstweiliger Maßnahmen Schadensersatz verlangt werden kann.
Sämtliche Lösungsvorschläge werden mit Blick auf vergleichbare Regelungen in ausländischen Rechtsordnungen und auf das UNCITRAL-Modellgesetz (United Nations Comittee on International Trade Law) erarbeitet.
Die Arbeit analysiert die Neuregelungen des SchiedsVfG, die sich mit dem einstweiligen Rechtsschutz durch Schiedsgerichte und staatliche Gerichte befassen.
Untersucht werden:
- Möglichkeiten und Grenzen der neuen Kompetenz des Schiedsgerichts, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, und die Voraussetzungen ihrer zwangsweisen Durchsetzung im In- und Ausland
- ob sich zur Regelung der Problematik alternative vertragliche Gestaltungen anbieten
- ob und inwieweit wegen ungerechtfertigter einstweiliger Maßnahmen Schadensersatz verlangt werden kann.
Sämtliche Lösungsvorschläge werden mit Blick auf vergleichbare Regelungen in ausländischen Rechtsordnungen und auf das UNCITRAL-Modellgesetz (United Nations Comittee on International Trade Law) erarbeitet.