Einkommensverwertung und Existenzminimum des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz
Hugo Grote
Broschiertes Buch

Einkommensverwertung und Existenzminimum des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz

Diss. Univ. Halle-Wittenberg

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Die Insolvenzordnung bezieht, anders als noch die Konkursordnung über 35 InsO den Neuerwerb des Schuldners in die Insolvenzmasse ein. Das pfändbare Einkommen, das der Schuldner während der Dauer des Insolvenzverfahrens erlangt, und das in der Regel seinen einzigen Vermögenswert darstellt, soll zur Verteilung an alte Gläubiger zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der Neuerwerb im Restschuldbefreiungsverfahren für weitere sieben Jahre durch die Abtretung an den Treuhänder nach 287 InsO in die Haftungsmasse einbezogen. Damit erlangt die Frage, welche Einkommensanteile des Schuldners...