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Eine europäische Verfassung - wünschenswert oder überflüssig?
Vortrag, gehalten vor der Kölner Juristischen Gesellschaft am 5. Mai 2003
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Die Erklärung "Die Zukunft der Europäischen Union" des Ratsgipfels von Laeken vom 15. Dezember 2001 legte den Grundstein für ein in der Geschichte der Europäischen Union bislang einmaliges Vorhaben: die Erarbeitung einer Europäischen Verfassung durch einen Verfassungskonvent. Mit der Vorlage des Verfassungsentwurfs auf dem Ratsgipfel in Griechenland durch den Vorsitzenden des Verfassungskonvents Valéry Giscard d'Estaing scheint die erste Etappe auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Verfassungsdokument bewältigt. Auszüge des nunmehr fertigen Entwurfs einer Europäischen Verfassung, wie er am 18. Juli 2003 durch den Vorsitzenden des Verfassungskonvents dem italienischen Ratsvorsitzenden überreicht wurde, finden sich im Anhang des Werkes.
Der am Europatag, dem 5. Mai 2003, vor der Kölner Juristischen Gesellschaft gehaltene Vortrag geht verschiedenen Fragen der Europäischen Verfassung nach.
Er befasst sich nach einem Blick auf die Geschichte der europäischen Integration einmal eingehend mit dem Auftrag und der Zusammensetzung des Konvents, welcher auch durch die Beteiligung der Beitrittskandidaten erkennen lässt, dass nicht weniger als die normative Grundstruktur für eine Europäische Union mit 25 und mehr Mitgliedstaaten gefunden werden soll. Untersucht werden sodann das Verfahren im Brüsseler Verfassungskonvent sowie in materieller Hinsicht Fragen der Kompetenzabgrenzung und der Sekundärrechtsetzung. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass es sich um ein für die Zukunft Europas wegweisendes Dokument handelt.
Der am Europatag, dem 5. Mai 2003, vor der Kölner Juristischen Gesellschaft gehaltene Vortrag geht verschiedenen Fragen der Europäischen Verfassung nach.
Er befasst sich nach einem Blick auf die Geschichte der europäischen Integration einmal eingehend mit dem Auftrag und der Zusammensetzung des Konvents, welcher auch durch die Beteiligung der Beitrittskandidaten erkennen lässt, dass nicht weniger als die normative Grundstruktur für eine Europäische Union mit 25 und mehr Mitgliedstaaten gefunden werden soll. Untersucht werden sodann das Verfahren im Brüsseler Verfassungskonvent sowie in materieller Hinsicht Fragen der Kompetenzabgrenzung und der Sekundärrechtsetzung. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass es sich um ein für die Zukunft Europas wegweisendes Dokument handelt.