Diskriminierungsverbote sind dem Gemeinschaftsrecht bereits seit Jahrzehnten bekannt. Bedeutung kam ihnen bislang aber meist nur in den Bereichen des freien Personenverkehrs sowie in Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen zu. Seit mit dem Vertrag von Amsterdam eine neue Kompetenznorm geschaffen wurde (Art. 13 EGV), ist die Europäische Gemeinschaft jedoch dazu übergegangen, auch das allgemeine Zivilrecht mit einem Netz von Diskriminierungsverboten zu überziehen. So untersagt etwa Art. 3 lit. h der RL 2000/43/EG Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft beim Zugang zu und...