Die Zurechnung von Stimmrechten gemäß 30 WpÜG
Holger Pittroff
Broschiertes Buch

Die Zurechnung von Stimmrechten gemäß 30 WpÜG

Dissertationsschrift

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Durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Mögl...