Die Zäsurwirkung von Urteilen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Nikola König
Gebundenes Buch

Die Zäsurwirkung von Urteilen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

Zum Aufeinandertreffen der §§ 53, 55 StGB und des § 55 StGB mit sich selbst

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Erscheint vorauss. 1. September 2025
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Werden in einem Urteil sowohl vor als auch nach einer früheren Verurteilung verübte Straftaten abgeurteilt, entfaltet die erste Verurteilung der herrschenden Meinung zufolge eine Zäsur, sodass zwei eigenständige Strafen auszusprechen sind. Gleiches gilt, wenn Straftaten abgeurteilt werden, die zwischen zwei früheren Verurteilungen begangen wurden, deren Straftaten untereinander gemäß § 55 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst wurden. Diese zwei Konstellationen und ihre Abwandlungen (etwa bei Erledigung der Strafe aus der Vorverurteilung) stellt die Arbeit praxistauglich anhand von...