
Die Vorstellung des Nationalen
Ein- und Ausschlusskriterien des Schweizer Bürgerrechts am Beispiel des Kantons und der Stadt Genf, von 1885 bis 1990
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Die Leitfrage der vorliegenden Arbeit ist, wie das Genfer Bürgerrecht als eine Institution interner Schliessung wirksam wird. Es wird nach der Institutionalisierung der Regeln und Normen für das Einbürgerungsverfahren in der eidgenössischen sowie in der Genfer Verwaltung gefragt und inwiefern sich zwischen Bund und Genf divergierende Konzeptionen abzeichnen. Welche Ziele verfolgten die Akteure mit der Inklusion beziehungsweise Exklusion von Ausländern und wie haben sich die Selektionskriterien historisch verändert? Eng damit verbunden ist die Frage, wie sich die Trennlinie zwischen Genfe...
Die Leitfrage der vorliegenden Arbeit ist, wie das Genfer Bürgerrecht als eine Institution interner Schliessung wirksam wird. Es wird nach der Institutionalisierung der Regeln und Normen für das Einbürgerungsverfahren in der eidgenössischen sowie in der Genfer Verwaltung gefragt und inwiefern sich zwischen Bund und Genf divergierende Konzeptionen abzeichnen. Welche Ziele verfolgten die Akteure mit der Inklusion beziehungsweise Exklusion von Ausländern und wie haben sich die Selektionskriterien historisch verändert? Eng damit verbunden ist die Frage, wie sich die Trennlinie zwischen Genfer Bürgern, kantonsfremden Schweizer Bürgern und Ausländern gewandelt haben.