Die Vergabe von Start- und Landerechten auf Flughäfen
Michaela Zirm
Broschiertes Buch

Die Vergabe von Start- und Landerechten auf Flughäfen

Internationale, europäische und nationale Regelwerke

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Auf vielen Flughäfen weltweit ist die Zahl der von den Luftfahrtunternehmen gewünschten Starts und Landungen größer als die vorhandene Flughafenkapazität. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, müssen sog Slots zugewiesen werden. Das Wort Slot steht für Start-Landing-Operation-Time und bedeutet die Zeitspanne, in der eine Fluggesellschaft das Recht zum Starten oder Landen auf einem Flughafen erhält. Es gibt keine völkerrechtlichen Verträge, die die Slotvergabe verbindlich regeln. So versucht die IATA mit Empfehlungen diese Regelungslücke zu schließen. In der EU wurde das bisher ...