
Die Täterfreundlichkeit des Bundesgerichtshofs beim Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten
24 StGB in der Kasuistik des BGH. Dissertationsschrift
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Ratio legis , Fehlschlag, Beendigung, Freiwilligkeit, "Denkzettel" - es gibt kaum ein zum Rücktritt vom Versuch gehörendes Thema, das nicht heftig umstritten war und ist. Die Lektüre der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten zeigt: die höchstrichterliche Rechtsprechung tendiert dazu, Tatbestandsvoraussetzungen des24 StGB so auszulegen, dass dem Rücktrittsprivileg ein weiter Anwendungsspielraum eröffnet wird. Eine solche "Täterfreundlichkeit" widerspricht sowohl den bestrafungsfreudigen Entwicklungen in der Legislative als auch dem herrschen...
Ratio legis , Fehlschlag, Beendigung, Freiwilligkeit, "Denkzettel" - es gibt kaum ein zum Rücktritt vom Versuch gehörendes Thema, das nicht heftig umstritten war und ist. Die Lektüre der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten zeigt: die höchstrichterliche Rechtsprechung tendiert dazu, Tatbestandsvoraussetzungen des
24 StGB so auszulegen, dass dem Rücktrittsprivileg ein weiter Anwendungsspielraum eröffnet wird. Eine solche "Täterfreundlichkeit" widerspricht sowohl den bestrafungsfreudigen Entwicklungen in der Legislative als auch dem herrschenden kriminalpolitischen Klima, das immer frühere und drastischere Sanktionen fordert. In dieser Arbeit werden rechts- und sozialwissenschaftliche Erklärungen für die spezielle Großzügigkeit des BGH gesucht.
24 StGB so auszulegen, dass dem Rücktrittsprivileg ein weiter Anwendungsspielraum eröffnet wird. Eine solche "Täterfreundlichkeit" widerspricht sowohl den bestrafungsfreudigen Entwicklungen in der Legislative als auch dem herrschenden kriminalpolitischen Klima, das immer frühere und drastischere Sanktionen fordert. In dieser Arbeit werden rechts- und sozialwissenschaftliche Erklärungen für die spezielle Großzügigkeit des BGH gesucht.