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Die Schutzvoraussetzungen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
unter besonderer Berücksichtigung von Neuheit und Eigenart
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Mit der Verordnung 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde eingemeinschaftsweit einheitliches Geschmacksmusterrecht geschaffen. Die vorliegendeArbeit untersucht die Schutzvoraussetzungen des Gemeinschaftsgeschmacksmustersebenso wie die Schutzausschlussgründe, wobei den beiden in der Praxis bedeutsamstenKriterien, nämlich Neuheit und Eigenart, besonderes Augenmerk geschenkt wird.