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Die Reform des aktienrechtlichen Anfechtungsrechts in und nach dem UMAG

Die Reform des aktienrechtlichen Anfechtungsrechts in und nach dem UMAG

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Mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das am 01.11.2005 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Kernbereiche des Aktiengesetzes von 1965 neu gestaltet. Ein Schwerpunkt des UMAG bestand in der Neuregelung der Vorschriften über die Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, wodurch missbräuchliche Anfechtungsklagen eingedämmt werden sollten. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden. Denn die Zahl der von Berufsklägern erhobenen Anfechtungsklagen ist trotz der Maßnahmen des UMAG, z.B. Ausweitung des Freigabeverfahren...