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Die Notwendigkeit eines bestimmten Antrages bei der Unterlassungsverfügung im Wettbewerbsprozeß und die Bindung des Geri

Die Notwendigkeit eines bestimmten Antrages bei der Unterlassungsverfügung im Wettbewerbsprozeß und die Bindung des Geri

308 Abs. 1 ZPO contra 938 Abs. 1 ZPO?. Dissertationsschrift

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Das Verfahren zur Erlangung einer Unterlassungsverfügung ist Gegenstand dieser Arbeit. Im ersten Kapitel wird aufgezeigt, daß die Unterlassungsverfügung mit ihrer zur Befriedigung führenden Wirkung eine Regelungsverfügung gemäß 940 ZPO darstellt. Im zweiten Kapitel folgt die Untersuchung, ob für die Erlangung einer Unterlassungsverfügung entgegen den 936, 920 Abs. 1 ZPO ein bestimmter Antrag wie im Klageverfahren gestellt werden muß. Die Notwendigkeit eines Antrages wird im Ergebnis abgelehnt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, ob das Gericht gemäß308 ZPO an einen ...