
DIE NICHT AUF DIE STAATSANWALTSCHAFTEN ÜBERGEGANGENE RICHTERLICHE GEWALT, DIE DEN EINZELNEN GERICHTEN ANGEGLIEDERT SIND
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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen, sofern sie nicht im Widerspruch zu dieser Verfassung stehen, bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung beibehalten werden.Umstritten sind die Unabhängigkeit der Richter, das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft, die nach der Verfassung vom 18. Februar 2006 Teil der Judikative war und nach dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung nicht mehr Teil der Judikative ist.