
Die Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina
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Infotext:
Im Friedensabkommen von Dayton wurde 1995 die Einsetzung der Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina vereinbart, die sich aus einheimischen und anderen europäischen Richtern zusammensetzt und - zumeist im Rahmen von Individualbeschwerdeverfahren - staatliches Handeln vornehmlich am Maßstab der EMRK mißt. Diese Kammer ist das Untersuchungsobjekt der Arbeit, die Rechtsgrundlagen, Arbeitsweise und Rechtsprechung der Kammer vorstellt und analysiert und dabei herausarbeitet, welche Menschenrechtsstandards die Kammer anwendet und welche sie weiterentwickelt hat.
Im Friedensabkommen von Dayton wurde 1995 die Einsetzung der Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina vereinbart, die sich aus einheimischen und anderen europäischen Richtern zusammensetzt und - zumeist im Rahmen von Individualbeschwerdeverfahren - staatliches Handeln vornehmlich am Maßstab der EMRK mißt. Diese Kammer ist das Untersuchungsobjekt der Arbeit, die Rechtsgrundlagen, Arbeitsweise und Rechtsprechung der Kammer vorstellt und analysiert und dabei herausarbeitet, welche Menschenrechtsstandards die Kammer anwendet und welche sie weiterentwickelt hat.