Die Mandatarhaftung im Römischen Recht
Dietmar Schubert
Broschiertes Buch

Die Mandatarhaftung im Römischen Recht

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Soll derjenige, der ohne Gegenleistung eine Leistung erbringt, genau so streng im Fall einer Pflichtverletzung haften, wie derjenige, der gegen ein Entgelt einen Vertrag geschlossen hat?Die Quellen des Römischen Rechts beantworten diese Frage für das Auftragsrecht aber sie benennen dabei unterschiedliche Haftungsmaßstäbe. Während ein Teil der Quellen bei fahrlässiger Pflichtverletzung (culpa) eine strenge Haftung anführt, sprechen andere Quellen von einer nur milden Haftung, die nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung (dolus) einsetzt. Bislang hat die Wissenschaft den Quellen kein übe...