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Die Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten im digitalisierten Besteuerungsverfahren.
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Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. Dieser Paradigmenwechsel führt zu einer Veränderung der Fehlerarten und -häufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Mit Paragraph 173a AO fand daher eine neue Korrekturnorm Eingang in die AO. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht nach Paragraph 129, 173a AO und im allgemeinen Verwaltungsrecht nach Paragraph 42 VwVfG neu zu überdenken. Johanna Wernthaler unterwirft Paragraph 129, 173a AO einerseits und Paragra...
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. Dieser Paradigmenwechsel führt zu einer Veränderung der Fehlerarten und -häufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Mit Paragraph 173a AO fand daher eine neue Korrekturnorm Eingang in die AO. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht nach Paragraph 129, 173a AO und im allgemeinen Verwaltungsrecht nach Paragraph 42 VwVfG neu zu überdenken. Johanna Wernthaler unterwirft Paragraph 129, 173a AO einerseits und Paragraph 42 VwVfG andererseits einer tiefgehenden rechtlichen Untersuchung und deckt Reformbedürfnisse auf.