Lorenz Lloyd Fischer
Buch mit Leinen-Einband

Die Horizontalwirkung der EU-Grundrechtecharta im Arbeitsrecht

Zulässigkeit und Grenzen der unionsgrundrechtlichen Effektuierung arbeitsrechtlicher Richtlinien

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Grundrechte verpflichten nur Hoheitsträger unmittelbar, nicht auch Private. Und auch unionale Richtlinien wirken nicht unmittelbar im Horizontalverhältnis der Bürger untereinander. Was lange als geklärt galt und der allgemeinen Meinung entsprach, wird durch eine arbeitsrechtliche Rechtsprechungslinie des EuGH zunehmend in Frage gestellt. Seit seiner Mangold-Entscheidung bejaht der Gerichtshof eine Horizontalwirkung der Unionsgrundrechte und verlässt dabei zunehmend das gewohnte Terrain der "mittelbaren Drittwirkung", wenn er sich inzwischen sogar für eine unmittelbare Bindung privater Ar...