
Die Haftung des unentgeltlichen Erwerbers gemäß § 822 BGB
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Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Entstehungsgeschichte, dem Zweck und der systematischen Einordnung des822 BGB. Unter Zugrundelegung dieser Prämissen, insbesondere der Rechtsnatur der Vorschrift, die nach Ansicht des Autors entgegen der bislang herrschenden Meinung keine eigenständige bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage, sondern eine gesetzliche Schuldüberleitung regelt, werden dann die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des822 BGB erarbeitet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei der für den Durchgriff erforderliche Ausschluss der Verpflichtung des Zuwendenden. Abschli...
Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Entstehungsgeschichte, dem Zweck und der systematischen Einordnung des
822 BGB. Unter Zugrundelegung dieser Prämissen, insbesondere der Rechtsnatur der Vorschrift, die nach Ansicht des Autors entgegen der bislang herrschenden Meinung keine eigenständige bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage, sondern eine gesetzliche Schuldüberleitung regelt, werden dann die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des
822 BGB erarbeitet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei der für den Durchgriff erforderliche Ausschluss der Verpflichtung des Zuwendenden. Abschließend werden noch Fragen der Verjährung, der Beweislast und Konkurrenzverhältnisse zu anderen Vorschriften erörtert.
822 BGB. Unter Zugrundelegung dieser Prämissen, insbesondere der Rechtsnatur der Vorschrift, die nach Ansicht des Autors entgegen der bislang herrschenden Meinung keine eigenständige bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage, sondern eine gesetzliche Schuldüberleitung regelt, werden dann die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des
822 BGB erarbeitet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei der für den Durchgriff erforderliche Ausschluss der Verpflichtung des Zuwendenden. Abschließend werden noch Fragen der Verjährung, der Beweislast und Konkurrenzverhältnisse zu anderen Vorschriften erörtert.