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Die Gemeinschaftsmarke

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Mit Wirkung seit 1. April 1996 kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante die Eintragung von Gemeinschaftsmarken beantragt werden. Diese einzige Anmeldung genügt, um einheitlichen Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erlangen. Die Gemeinschaftsmarke eröffnet den im Binnenmarkt tätigen Unternehmen neue Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten, sie ist aber auch mit beträchtlichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden.Mit dem offiziellen Beginn der Prüfungstätigkeit des Harmonisierungsamtes legt der Autor eine Darstellung der rechtlichen Gestaltu...