Die Entwicklung des Sozialrechts in der DDR
Ulrich Lohmann
Broschiertes Buch

Die Entwicklung des Sozialrechts in der DDR

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1. 1 Zum Untersuchungsgegenstand Ein eigenstandiges und auch so bezeichnetes "Sozialrecht" hat sich in Ge setzgebung und Rechtslehre der DDR bis zur ,Wende' 1989 nicht heraus gebildet. I Andererseits gab es sicherlich dort eine Menge "Recht, das durch seinen sozialpolitischen Zweck gepragt"2 war, also im weitesten Sinne als Sozialrecht verstanden werden kann. Zwischen diesen beiden Polen, einer Fehlmeldung hinsichtlich eines Sozialrechts und der Betrachtung nahezu der gesamten Rechtsordnung der DDR3 als Sozialrecht, sollte eine zugleich moglichst trennscharfe wie angemessene Abgrenzung des Unt...